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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27

Wortprotokoll

Die Daten werden einfach so früh bekannt gegeben, wie das für die Rückschaffung nötig ist. Das ist eine Rückschaffungsvoraussetzung für diese Staaten. Es geht nicht um Delikte im betreffenden Land, sondern es geht um Delikte hier. Damit ist auch der Vorwurf der Gefährdung, wenn man also dem anderen Land etwas bekannt gibt, nicht stichhaltig, weil es sich um hier begangene Delikte handelt. Der Zeitpunkt muss so gewählt werden, damit eben die Rückschaffung möglich ist. Den genauen Zeitpunkt, wann das der Fall ist, kann ich Ihnen jetzt nicht angeben.

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