Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-09-27
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit, also die Fassung des Bundesrates und des Ständerates, zu unterstützen und die Minderheit abzulehnen.
Der Bundesrat hat diesen Antrag eingebracht, weil die meisten Rückführungsabkommen nur mit dieser Klausel möglich sind. Es geht darum, diese schwierigen Gespräche und Verhandlungen zu erleichtern und die Position der Schweiz bei den Rückführungen zu stärken. Der Anspruch des Heimatstaates, darüber informiert zu werden, ob die Person, die rückzuführen ist, in der Schweiz kriminell tätig geworden ist, ist durchaus berechtigt, verständlich und nachvollziehbar. Ich nehme an, dass wir im gleichen Falle, bei der Rückführung eines Schweizers aus dem Ausland, ebenfalls diesen Anspruch hätten.
Vor der Übermittlung der Information wird geprüft, ob die Person im Herkunftsland gefährdet wäre, und zwar gefährdet im Sinne des Völkerrechtes, der Menschenrechtskonvention, d. h. also, ob sie allenfalls für ihre Straftat in der Schweiz in ihrem Heimatstaat nochmals bestraft würde.
Der zweite Punkt, der abgeklärt werden muss, bezieht sich auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im betreffenden Land. Die Prüfung erfolgt nach einem klaren rechtlichen Verfahren gemäss Artikel 2 des Rechtshilfegesetzes. In diesem Sinne sind die Befürchtungen von Frau Hubmann unberechtigt. Die Prüfung erfolgt auf klaren Rechtsgrundlagen. Es besteht keine Verpflichtung, Angaben über Strafverfahren in der Schweiz zu machen, wenn die Gefahr bestehen würde, dass Menschenrechte verletzt würden. In jedem Fall erfolgt auch eine detaillierte Einzelprüfung; man prüft also jeden einzelnen Fall individuell.
Mit der Aufnahme dieser Bestimmung können Sie die Position der Schweiz in diesen schwierigen Fragen der Rückübernahme stärken.
Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.