Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Kern dieses Ständeratsbeschlusses und des Antrages der Kommissionsmehrheit ist die Verlängerung der Ausschaffungshaft von heute insgesamt 9 Monaten auf 18 Monate. Ich bitte Sie, dabei zu beachten, dass für Minderjährige nur kürzere Haftdauern von maximal 12 Monaten möglich sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass mehrere EU-Staaten sogar eine unbegrenzte, eine zeitlich unbefristete Schubhaft - das ist der dortige Ausdruck für unsere Ausschaffungshaft - kennen. Es sind dies beispielsweise Dänemark, Schweden, Grossbritannien und Holland. Diese kennen eine zeitlich unbefristete Ausschaffungshaft. In Deutschland beispielsweise sind es 18 Monate, also das Gleiche, was wir Ihnen hier vorschlagen.
Die Haft darf nach gängiger Rechtsprechung nur verfügt werden, wenn sich die Perspektive einer möglichen Ausschaffung auch tatsächlich abzeichnet.
Eine Kommissionsminderheit hat die Verlängerung der Ausschaffungshaft abgelehnt und sich im Wesentlichen auf den Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle gestützt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission den Bericht zur Kenntnis genommen und intensiv darüber diskutiert. Primär geht es in diesem Bericht um die Wirksamkeit der Ausschaffungshaft. Von der Minderheit wurde bezweifelt, dass eine verlängerte Ausschaffungshaft den gewünschten Erfolg bringen könne. Erlauben Sie mir zu diesem Bericht, der jetzt thematisiert worden ist, einige Bemerkungen, die wir auch in der Kommission angebracht haben; sie dürften also auch für einen Kommissionssprecher zulässig sein.
In den einzelnen Kantonen erfolgte die Auswahl der untersuchten Haftfälle völlig unterschiedlich. Es gibt Kantone, wie zum Beispiel den Kanton Genf, die gar keine Haftbefehle ausstellen; die entsprechenden Fälle erscheinen also nicht in der Statistik. Dort muss die Rückführungsmöglichkeit schon sehr gesichert sein, bis überhaupt ein Haftrichter bereit ist, einen entsprechenden Haftbefehl auszustellen. Genf setzt auf reine Überzeugungsarbeit, muss aber beispielsweise bei den aktuellen Fällen der Algerier schlichtweg kapitulieren. [PAGE 1201]
Für die Beurteilung der Vollzugspraxis eines Kantons ist nicht entscheidend, in wie vielen Fällen die Ausreise ohne vorherige Ausschaffungshaft erfolgt. Bessere Aussagen erhielte man, wenn man die Vollzugspendenzen in Relation zu den ausländerrechtlichen Haftanordnungen setzen würde. Das wird in diesem Bericht aber nicht gemacht.
Ebenfalls nicht in die Vollzugsstatistik eingeflossen ist die Anzahl der vorläufigen Aufnahmen. Bei diesen haben die Kantone bekanntlich ein Antragsrecht. Ein Kanton, der schlecht vollzieht, wird früher oder später an den Bund gelangen, um vorläufige Aufnahmen einzufordern. Dass die maximale Haftdauer einen Einfluss auf die Rückführungsquote hat, ist selbstverständlich und geht auch aus diesem Bericht hervor. Wenn die Leute eine Perspektive von zwei, drei Monaten Haft haben, ist ihre Kooperationsbereitschaft naturgemäss gering. Dauert die maximale Haft länger, wird die Rückkehrquote in den Anfangsmonaten höher sein; das ist ebenfalls völlig logisch.
Noch etwas zu den Kosten dieser Massnahme der Ausschaffungshaft. Im Bericht steht, die Ausschaffungshaft sei eine teure Sache, man solle das Geld besser in Rückkehrprogramme investieren. Aus einem anderen Bericht, den ich gelesen habe - "Asyl und Migration" nennt er sich -, geht hervor, dass wir in den letzten zwei Jahren 11 000 Asylgesuche aus Afrika hatten. Pro Jahr haben sich durchschnittlich nur gerade 20 von diesen 11 000 Personen, die weggewiesen werden sollten, für ein bestehendes Rückkehrprogramm gemeldet. Da kann man wirklich nicht von Erfolg der Rückkehrprogramme sprechen. In diesem Bericht steht zudem, dass diese Leute - ich bitte Sie zu beachten, dass dies nicht meine Worte sind; ich gebe den Bericht wieder - nur hier seien, um einen Geld- und Warenfluss aus der Schweiz in ihr Herkunftsland zu organisieren. Das haben jene Leute in diesem Bericht geschrieben, die sozusagen an der Front mit diesen Menschen zu tun haben.
Noch ein letzter Punkt: Wenn man eine Kostenwahrheit aufstellen will, dann muss man es umfassend machen und nicht so selektiv wie in diesem Bericht. Wie sieht die Sache aus, wenn die Ausschaffungshaft nie oder wesentlich kürzer angeordnet würde? Wie viele Personen würden dann zusätzlich in der Schweiz verbleiben, und welche Kosten wären damit verbunden? Diese Fragen sind nicht beantwortet. Wenn man die Polizeiarbeit, die Ermittlungs- und Betreuungsarbeit sowie die Rückkehrberatung mit einbeziehen würde, hätte man eine entsprechende Kostenwahrheit, die ganz andere Zahlen bringen würde. Es käme zudem ja wohl niemandem in den Sinn, Strafgefangene, die eine langdauernde Haft absitzen müssen, aus Kostengründen vorzeitig aus der Haft zu entlassen.
Fazit: Dieser Bericht liefert uns nicht, was wir wissen wollen. Aufschlussreicher wären die Ergebnisse des internen Verfahrens- und Vollzugscontrollings, aber diese werden leider nicht veröffentlicht.
Der Evaluationsbericht hat viele Mängel. Trotzdem: Schon nur der dargestellte Mittelwert der Rückführungsquote von 73 Prozent rechtfertigt die Zwangsmassnahmen. Im Bericht der GPK des Nationalrates zu dieser Evaluation wird sogar ein Hafterfolg von 84 Prozent aufgeführt.
Die Kommission hat sich bei Artikel 13b Anag mit 15 zu 7 Stimmen dem Ständerat angeschlossen und bittet Sie ebenfalls, die Version des Ständerates zu übernehmen.