Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27
Wortprotokoll
Herr Müller hat gesagt, anstelle der Ausschaffungshaft sollte man Bestimmungen betreffend die Ein- und Ausgrenzung haben. Er hat Recht - hier haben Sie sie. Die heutigen Ein- und Ausgrenzungsregelungen sind für diese Fälle nicht geeignet, denn bisher können Ein- und Ausgrenzungen ausschliesslich zum Zwecke der Verhinderung von Gefährdungen oder Verletzungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeordnet werden. Sie können also Schläger eingrenzen oder Leute, bei denen Sie Angst haben, dass sie gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstossen. Man kann nicht nur deshalb ein- und ausgrenzen, weil jemand der Ausreisepflicht nicht nachkommt. Das soll hier jetzt geändert werden. Es ist sicher besser, dass man zunächst eine Ein- und Ausgrenzung vornimmt, bevor man eine Ausschaffungshaft anordnet - wenn man mit der Ein- und Ausgrenzung durchkommt; das ist immer die Frage. Das gibt ein Instrument mehr; ich gebe Herrn Müller Geri Recht, wenn er sagt, das sei sicher humaner als eine Ausschaffungshaft.
Darum bitten wir Sie, den Kantonen dieses Instrument zu geben; es ist ein Instrument mehr, das eleganter ist als eine Haft.