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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-28

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Beim vom Ständerat beschlossenen Artikel betreffend Zwangsheirat handelt es sich um einen Spezialtatbestand der Nötigung. Das alles ist heute an sich schon unter der allgemeinen Norm der Nötigung strafbar. Aber wie er bereits am 16. Februar dieses Jahres in seiner Antwort auf eine Anfrage von Herrn Banga ausgeführt hat, glaubt der Bundesrat, dass es richtig ist, für die Zwangsheirat im Strafgesetzbuch einen Spezialtatbestand zu schaffen. Mindestens würde dadurch das Problembewusstsein geschärft.

Aber der im Plenum des Ständerates entworfene Vorschlag liegt, was das Strafmass anbelangt - sechs Monate bis fünf Jahre -, einfach ausserhalb des Strafgesetzbuches. Er muss also dort hinsichtlich des Strafmasses eingereiht werden. Und zudem ist natürlich der Begriff "Zwangsheirat" nicht einfach so klar. Auf Französisch spricht man von "mariage forcé". Ich frage Sie: Welche Heirat ist nicht "forcé", welche ist "forcé"? Und womöglich soll sie strafbar sein, wenn das fraglich ist. Da muss man aufpassen, was man festschreibt. Da sind wir im Bereich der persönlichen Verhältnisse. Ich habe jemanden im Rat gefragt: Bist du auch verheiratet? War das eine "mariage forcé"? Da hat er gesagt, die erste Ehe sei es gewesen, es habe nur etwas lange gedauert, bis er es gemerkt habe.

Wir müssen diesen Tatbestand strafrechtlich also klarer formulieren; aber der Bundesrat anerkennt das Anliegen. Ich [PAGE 1255] habe das Postulat, das hier vorliegt, dem Bundesrat bereits zur Annahme vorgelegt, und der Bundesrat hat bereits entschieden: Wenn Sie dieses Postulat annehmen, wird er es umsetzen, in dem Sinne, dass wir das Strafgesetzbuch ändern, dabei aber die strafrechtliche Umschreibung und das Strafmass besser fassen.

Ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen. Ich glaube, damit erfüllen Sie auch das Anliegen von Herrn Banga.