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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-20

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat auf Antrag meines Departementes in Artikel 13 Änderungen vorgenommen, die mir wichtig erscheinen und die ich deshalb sehr unterstütze. Seit Verabschiedung der Botschaft werden in immer mehr Fällen so genannte Roaming-Verträge abgeschlossen, bei denen zwei oder mehr Anbieterinnen sich gegenseitig die festen Einrichtungen zur Verfügung stellen. Dadurch ist insbesondere die internationale Verwendung von Mobiltelefonen ermöglicht worden. In der Praxis des Dienstes hat es sich gezeigt, dass die Auftragserteilung an mehrere Anbieterinnen schwierig ist, vor allem weil Aussenstehende nicht wissen, welche Anbieterin welche Leistung im internen Verhältnis erbringt. Absatz 1bis sieht deshalb vor, dass in diesen Fällen der Dienst selber bestimmen kann, welcher Anbieterin er den Auftrag erteilt. Bei internationalen Verhältnissen wäre sonst in bestimmten Fällen eine Überwachung gar nicht möglich.