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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-28

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mir noch einmal das Wort geben, denn es gibt eine Verwirrung über die Altersfragen bei Kindern. Bei Artikel 41 Absatz 3 geht es um Kinder von Schweizer Eltern. Bei Artikel 42 geht es um Kinder von ausländischen Eltern mit Niederlassungsbewilligung. Diese beiden Kategorien von Eltern dürfen ihre Kinder nachziehen. Die Frage ist nur, welchen Status die Kinder erhalten. Es geht darum, dass die Mehrheit unseres Rates damals wollte, dass sie die Niederlassungsbewilligung bis zum Alter von 14 Jahren bekommen; der Ständerat will eine Limite bei nur 12 Jahren. Aber es geht nicht darum, dass die Kinder nicht kommen dürfen.

Einen grossen Unterschied, eine grosse Neuerung führen wir bei Artikel 46 ein. Da geht es um die Frist, innerhalb welcher der Familiennachzug realisiert werden muss. Da muss ich jetzt auch noch etwas zum Status quo sagen. Bis heute ist es so, dass Personen aus EU-Staaten ihre Kinder und Jugendlichen bis 21 Jahre ohne jede Einschränkung mitnehmen können, wenn sie in die Schweiz kommen. Personen aus Nicht-EU-Staaten können dies gemäss heutigem Gesetz tun, bis ihre Kinder 18 Jahre alt sind.

Beim Familiennachzug fügen wir eine Einschränkung für Leute aus Drittstaaten ein. Der Bundesrat sah in seinem Entwurf vor, dass der Familiennachzug innerhalb von fünf Jahren realisiert werden muss; das ist jetzt nicht so, jetzt können Eltern selber entscheiden, wie lange sie warten wollen, ob sie ihre Kinder im Heimatland ausbilden lassen wollen oder nicht. Das ist bereits eine Einschränkung: Der Nachzug muss innerhalb von fünf Jahren passieren. Unser Rat hat eine zweite Einschränkung eingeführt, nämlich die, dass der Familiennachzug innerhalb eines Jahres passieren muss, wenn die Kinder mehr als 14 Jahre alt sind. Das ist eine weitere Einschränkung, eine weitere Verschärfung, die unser Rat eingeführt hat.

Jetzt will der Ständerat noch eine Verschärfung. Er will, dass bereits Eltern mit Kindern, die 12 Jahre alt und älter sind, nur noch ein Jahr Zeit gegeben wird, um diese nachzuziehen.

Im Namen der Grünen muss ich einfach sagen: Bei allem Verständnis für die Idee der Integration, die ja auch etwas für sich hat, ist dies auch eine Bevormundung der Eltern. Ich muss daran erinnern, um wen es hier geht, für wen wir hier legiferieren. Wir legiferieren hier für Leute aus Drittstaaten, und wir haben heute Morgen beschlossen, dass wir nur noch qualifizierte Personen zum schweizerischen Arbeitsmarkt zulassen wollen. Ich habe das Gefühl, dass Sie immer noch die Eltern im Kopf haben, von denen Sie annehmen, dass deren Kinder in der Schule nicht sehr integrationsfähig sind, weil sie aus bildungsfernen Häusern kommen, was für einen Teil der bisher Immigrierten tatsächlich stimmt. Aber jetzt wollen Sie ja genau diese Personen aus Drittstaaten nicht mehr zum Arbeitsmarkt zulassen, sondern nur noch Qualifizierte. Sie bevormunden diese Eltern. Die Eltern sollen selber entscheiden, ob ihre Kinder ihre Ausbildung im Herkunftsland oder in der Schweiz abschliessen.

Deshalb bitte ich Sie, wenigstens an der schon eingeschränkten Version festzuhalten, die unser Rat eingefügt hat, und sie nicht noch weiter im Sinne des Ständerates zu verschärfen.