Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-28
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Wir haben zwei Differenzen. Die Mehrheit der Kommission hat eine erste Differenz zur Fassung des Ständerates. Der Ständerat will bei der ordentlichen Revision eine Einschränkung auf Publikumsgesellschaften. Es wurde zutreffend gesagt, dass das eine unzulässige Einschränkung ist. Wir wollen, dass diese Rotationspflicht generell bei der ordentlichen Revision besteht.
Die zweite Differenz besteht zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit Imfeld. Da geht es, wie gesagt, darum, nach welcher Frist spätestens rotiert werden muss. Es ist eigentlich vom Prinzip her klar: Je kürzer, desto effektiver, desto mehr ist gewährleistet, dass keine Abhängigkeit der Personen von der zu überprüfenden Firma besteht. Deswegen haben wir uns im Rat auf eine fünfjährige Frist geeinigt; das war unbestritten.
Es wird nun gesagt, die EU schlage sieben Jahre vor. Das ist auch nur ein Vorschlag, wie Herr Blocher zu sagen pflegt. Aber man muss sich auch überlegen, von welchem Ausgangspunkt sie sieben Jahre vorschlägt. Schlägt sie sieben Jahre als Alternative zu fünf Jahren vor, oder schlägt sie sie von einem Zustand her vor, bei dem es in vielen Ländern überhaupt keine Rotation gab? Ich vermute natürlich das Zweite, sodass uns diese Vorgabe sicher nicht hindern kann, sie zu unterschreiten. Fünf Jahre sind lang. Wir haben mit dem Wiedereinstieg eine differenzierte Fassung. Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen.
Herr Imfeld, ganz unlogisch ist Ihr Eventualantrag. Sie sind mit Ihrem Minderheitsantrag bei der ordentlichen Revision für sieben Jahre. Dann sind Sie mit Ihrem Eventualantrag plötzlich für die Fassung des Ständerates, nur weil der auch sieben Jahre hat; er verfolgt aber ein ganz anderes Konzept. Eigentlich ist das ständerätliche Konzept vor allem wegen der Einschränkung mit Bezug auf die Publikumsgesellschaften falsch und nicht nur wegen der Frist.
Ich ersuche Sie deshalb dringend, den Minderheitsantrag, aber noch mehr den Eventualantrag abzulehnen.