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Huber Gabi · Nationalrat · 2005-09-28

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wie Kollege Imfeld bereits gesagt hat, geht es in dieser Bestimmung nicht um die Gesellschaften, sondern um die Personen, welche die Revision leiten. Es geht um die sogenannte Rotationspflicht. Die Minderheit ist zusammen mit dem Ständerat und anders als die Mehrheit der Meinung, dass die Personen, welche die Revision leiten, ihr Mandat längstens während sieben Jahren sollen ausführen dürfen. Der Bundesrat hat die Frist bekanntlich bei fünf Jahren angesetzt. Die FDP-Fraktion ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Frist von sieben Jahren vor allem in Anbetracht der Einarbeitungszeit angemessen ist.

Bei der Frage, ob die Rotationspflicht nur bei der Revision einer Publikumsgesellschaft oder bei ordentlichen Revisionen generell gelten soll, decken sich die Meinungen der Mehrheit, der Minderheit und des Bundesrates. Die FDP-Fraktion vertritt hier ebenfalls klar die Meinung, dass die Rotationspflicht nicht nur bei der Revision einer Publikumsgesellschaft, sondern bei allen ordentlichen Revisionen gelten soll, denn es gibt sehr grosse Gesellschaften, welche der ordentlichen Prüfung unterworfen, jedoch nicht börsenkotiert sind. Es ist nicht einzusehen, warum die Revision solcher Gesellschaften nicht der Rotationspflicht unterworfen sein soll.

In der Fassung des Ständerates würde die Rotationspflicht bei wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen entfallen. Damit würde man für die Revision einer sehr grossen Zahl von Firmen die Rotation ausschliessen. Konkret wäre die Zahl der ihr unterstellten Firmen zehn Mal kleiner als nach der Fassung von Nationalrat und Bundesrat.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, der Minderheit zuzustimmen.

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