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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-28

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-28

Wortprotokoll

Die vorherigen Intervenienten haben es eigentlich klar gemacht: Das Problem ist zu kompliziert, als dass es mit dieser Scheinlösung befriedigend gelöst werden könnte. Es ist schwierig, UKW-Frequenzen sinnvoll in Prozentzahlen zu erfassen. Es wurde vorhin gesagt, in der Praxis sei entscheidend, welches Abstrahlungsdiagramm, welche Leistung, eine Frequenz hat und insbesondere wie viele Personen sich damit erreichen lassen. Es wurde zu Recht das Beispiel einer Frequenz auf dem Bantiger erwähnt. Eine einzige Frequenz von diesem Sender kann den Grossraum Bern versorgen. Eine solche Frequenz wurde mit einer Frequenz in einem Tunnel verglichen, die gerade mal die Autos, die durch diesen Tunnel fahren, erreicht. Deswegen nützt es der anwendenden Behörde gar nichts, wenn dieses Verhältnis von 60 zu 40 Prozent hier vorgeschrieben würde.

Noch viel komplizierter wird es unter künftigen digitalen Bedingungen. Heute dient eine UKW-Frequenz der Verbreitung eines einzelnen Radioprogramms, aber in Zukunft kann eine einzelne digitale Frequenz eine Plattform zur Verbreitung eines ganzen Bündels von Programmen beinhalten. Das sind je nach Qualität sechs bis zwölf solche Programme. Zudem können, das ist anders als im UKW-Bereich, auch noch andere Dienstleistungen über diese frequenzgestützte Plattform angeboten werden, also Datendienste, Multimedia-Angebote oder etwa auch ein Bild. Von daher wird hier mit dem Minderheitsantrag nur eine Scheinlösung vorgeschlagen.