Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-28
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Ich kann mich den Ausführungen der Vorrednerin und des Vorredners anschliessen. Es geht eigentlich um eine kleine Sache; es geht einzig um die Frage, ob nebst den Personen, die persönlich haften oder einer Nachschusspflicht unterliegen, auch 10 Prozent der Mitglieder eine solche eingeschränkte Revision eines Vereins verlangen können sollen. Es wurde darauf hingewiesen: Das [PAGE 1263] ist ein Minderheitenschutz zur Wahrung des Vereinszweckes, zum Beispiel im ideellen Sinne; es ist aber auch ein Minderheitenschutz, um das wirtschaftliche Fortkommen des Vereins oder die Gewährleistung seiner Strukturen in finanzieller Hinsicht tatsächlich überhaupt ermöglichen zu können.
Der einzige mögliche Einwand dagegen ist, zu sagen, das würde irgendwelchen Obstrukteuren Tür und Tor öffnen, es gebe halt in Vereinen immer solche Leute, die gewissermassen zum Hobby hätten, solche Obstruktion walten zu lassen. Ich habe ehrlich gesagt nicht so sehr Angst davor. Ich glaube, es ist ein sinnvoller Minderheitenschutz, der wahrscheinlich, nüchtern gesehen, auch nicht in allzu vielen Fällen zum Tragen kommen wird, aber gesetzlich verankert den Mitgliedern doch die Möglichkeit gibt, über diese eingeschränkte Revision einzugreifen, wenn in einem Verein eine heikle Situation auftaucht. Wir kennen ja diesen Minderheitenschutz eigentlich als festen Bestandteil im schweizerischen Gesellschaftsrecht, und es scheint mir wichtig, dass er bei diesem Punkt auch im Verein Einzug hält.