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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-09-28

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt alle zumutbaren und praktikablen Massnahmen, die die Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung verbessern - mit dem Ziel, dass die Aktionäre allenfalls intervenieren können, indem sie eben beispielsweise Verwaltungsräte abwählen.

Bei Artikel 663bbis waren wir auch in unserer Fraktion nicht einig, ob diese Zielsetzung mit den vorliegenden Fassungen des Nationalrates und des Ständerates erreicht werden kann. Bei Artikel 663bbis geht es ja um die Frage, ob alle Vergütungen an frühere Organmitglieder angegeben werden müssen oder nur jene, die im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen oder die nicht marktüblich sind.

Wir hatten hier abzuwägen zwischen der Publikation von Bagatellbeträgen - wie beispielsweise Vergütungen für das Schreiben einer Firmenchronik, für die Betreuung einer firmeneigenen Kunstsammlung usw. - und jener von Aktivitäten, die durchaus ins Geld gehen können, wo aber der Zusammenhang mit der früheren Organtätigkeit nicht klar ersichtlich ist. Ich denke auch hier an diese Grauzone: Beratermandate, Treuhandaufgaben nach Abschluss eines Mandates, Mitwirkung in Stiftungsräten der Pensionskasse, aber auch physische Zuwendungen in Form von Zurverfügungstellung von Büros, Mitarbeitern, Parkplätzen usw. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, in welcher Höhe in diesem Zusammenhang marktübliche Vergütungen anzusetzen sind und ob gewisse Ämter überhaupt notwendig sind.

Für mich bestehen auch offene Fragen bezüglich der Definition von nahestehenden Personen. Selbst wenn ich im Verwaltungsrat einer Firma bin, weiss ich eben nicht, wer alles aus meinem Verwandten- und Bekanntenkreis irgendwelche Bezüge von dieser Firma für welche Dienstleistungen erhält.

Auch die Formulierung des Ständerates schafft in dieser Beziehung keine zusätzliche Klarheit, weshalb wir in unserer Fraktion mit einer knappen Mehrheit an der Version des Nationalrates festgehalten haben. Ich persönlich kann aber auch mit der Fassung des Ständerates leben. Ein Festhalten an der Version des Nationalrates ergäbe immerhin nochmals eine Differenz. Vielleicht gelingt es uns dann im dritten Anlauf, eine für alle befriedigende Variante zu finden.