Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-09-28
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Wir nehmen, Kollegin Leutenegger Oberholzer, die Transparenz ernst, und wir haben den Tatbeweis geliefert. Nichtsdestotrotz müssen wir uns doch fragen: Was ist das zentrale Ziel, was wollen wir damit erreichen? Ich glaube, wir sollten uns einig sein: Wir wollen keine Papiertiger, die mit Bezug auf die eigentliche Zielsetzung der Transparenz nichts als Aufwand bringen.
Wir waren in der Kommission bei dieser Frage auch zwischen der Fassung des Ständerates und unserer Fassung hin- und hergerissen. Wir hatten eine Güterabwägung zu machen, Kollege Studer, zwischen den Ansprüchen der Transparenz einerseits, des Persönlichkeitsschutzes und der Praktikabilität anderseits. Einige Kollegen und ich selbst haben in der Kommission sogar mit Enthaltung gestimmt, weil wir einfach nicht restlos überzeugt waren. Aber es ist ja nicht verboten, den Problemen weiter nachzugehen und nachzufragen.
Wir sind klar zum Schluss gekommen - ich empfehle Ihnen dies namens unserer Fraktion -, hier dem Ständerat zu folgen, und zwar nicht, weil wir weniger Transparenz wollen, sondern weil wir eine Transparenz wollen, die dem zentralen Ziel dient, das heisst dem Schutz des Unternehmens und dem Schutz der Unternehmenseigentümer vor ungerechtfertigten Zahlungen an Organträger oder ehemalige Organträger. Dieses Ziel, Kollege Studer, erreichen Sie mit der etwas komplizierten Fassung des Ständerates genauso.
Bei den "nahestehenden Personen", dort liegt der eine Unterschied. Was bringt es denn, wenn allenfalls Ihr Sohn im Unternehmen eine Lehre macht oder Ihr Bruder als Lohnbuchhalter in einem festen Salärverhältnis arbeitet und Sie die Namen dieser Personen im Anhang des Geschäftsberichtes einer börsenkotierten Unternehmung, die ja in der Regel eine grössere Unternehmung ist, publizieren müssen? Das bringt schlichtweg nichts, aber auch gar nichts. [PAGE 1269]
Zum zweiten Punkt, den wir diskutiert haben, zu den ehemaligen Organträgern: Hier ist es ebenfalls klar, in der Fassung des Ständerates heisst es, dass ehemalige Organträger - und das ist auch unsere Überzeugung - im Anhang aufgeführt werden müssen, wenn sie für irgendeine Tätigkeit nichtmarktübliche Entschädigungen beziehen. Das ist richtig, das soll gemacht werden.
Aber es ist eine reine Papiertigerübung, wenn man beispielsweise ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied, das von Kommunikation eine Ahnung hat, das nachträglich die Firmengeschichte schreibt und dem man einen normalen Lohn gibt - wie einem Journalisten -, extra aufführt. Das ist eine Papiertigerübung, das bringt mit Bezug auf den Schutz der Aktionäre nichts, aber auch gar nichts. Aus diesen rein praktischen, nachvollziehbaren Überlegungen sagen wir Ihnen mit Überzeugung, dass die Fassung des Ständerates besser als unsere ist. Falls das noch "verschlankt" werden kann, umso besser. Aber bitte seien Sie sich bewusst: Wir wollen nichts vertuschen, wir wollen die Transparenz. Aber die Transparenz wird nicht besser, wenn wir Papiertigerübungen machen.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion die Zustimmung zur Fassung des Ständerates.