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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-09-28

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wir sprechen jetzt über Artikel 663bbis Absatz 1. Hier hat der Nationalrat - und das ist so - gestützt auf die Botschaft des Bundesrates mit dem Zusatz, den er eigentlich schon in der ersten Fassung hatte, die schlankere Transparenzregelung beschlossen. Der Ständerat hat neben einigen Formulierungsänderungen auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

In Ziffer 4 kommen diese inhaltlichen Änderungen zum ersten Mal zum Ausdruck. Bei der Fassung des Nationalrates müssen alle Vergütungen an frühere Organmitglieder aufgeführt werden; die Kollegen Loepfe und Baumann haben ausgeführt, was das heissen kann. Der Ständerat will, dass nur Vergütungen offen gelegt werden, welche im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit als Organe der Gesellschaft stehen oder/und nicht marktüblich sind. Es ist wahrscheinlich dann auch eine Streitfrage, was marktüblich ist und was nicht; ich denke, hier könnte der eigentliche Streit entstehen. Wie könnte genau definiert werden, ob beispielsweise ein Mandat für einen Rechtsanwalt nach dessen Rücktritt aus einem Verwaltungsrat etwas mit seiner früheren Tätigkeit zu tun hat oder nicht?

Auch bei Ziffer 5 gibt es einen inhaltlichen Unterschied: Hier geht es um die Entschädigungen an nahestehende Personen von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungsmitgliedern und Beiräten. Auch hier geht es wieder um die ominöse Frage der Marktüblichkeit.

Die WAK war, wie das von verschiedenen Sprechern ausgeführt worden ist, hin- und hergerissen. Sie hielt aber mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen an der Fassung des Nationalrates fest. Damit wollte sie eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit die Frage, ob die Lösung, die wir nun vom Ständerat präsentiert erhalten, wirklich die beste ist, noch einmal genau angesehen werden kann.