AB 57989
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Die bisherige gesetzliche Grundlage von "Standort: Schweiz" läuft Ende Februar 2006 aus. Der Bundesrat hat die Weiterführung des Programms in die Legislaturplanung aufgenommen, und am 17. November 2004 hat er die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Er beantragt einen Zahlungsrahmen von jährlich 4,9 Millionen Franken für zwei Jahre, nämlich für die Jahre 2006 und 2007. Davon sollen jährlich 1 Million Franken im Budget des Bundesamtes für Landwirtschaft haushaltneutral kompensiert und jährlich 1,5 Millionen über Gebühreneinnahmen Dritter gedeckt werden. Damit soll die Bearbeitung angestammter Märkte gezielt gestärkt, sollen wichtige Zukunftsmärkte neu bearbeitet und soll die Wirkungsmessung weiterentwickelt werden.
Die WAK-NR hat gegenüber dem Bundesrat am 24. August 2004 mittels eines Postulates angeregt, ein neues Konzept für die Landeswerbung zu erarbeiten. Der Bundesrat hat das Postulat angenommen. "Standort: Schweiz" ist wie Schweiz Tourismus und Präsenz Schweiz ein bedeutender Teil der schweizerischen Landeswerbung. Die Botschaft für die Weiterführung und Stärkung von "Standort: Schweiz" gewährleistet, dass der Gesetzgeber die volle Flexibilität bei der gewünschten Verbesserung der Koordination der Landeswerbung beibehält. Deshalb wurde die Finanzierung dieser Vorlage auf zwei statt vier Jahre begrenzt.
Beurteilung: Die Schweiz ist im internationalen Vergleich bezüglich aller Förderungsmassnahmen äusserst bescheiden. Das ist auch gut so. In einer globalisierten Welt findet der Wettbewerb aber nicht mehr zwischen Firmen, sondern zunehmend zwischen Standorten statt. Staaten stehen mit den von ihnen gesetzten Rahmenbedingungen im Wettbewerb um zunehmend mobile Produktionsfaktoren. Im globalen Wettbewerb müssen die Standorte erstens für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgen und zweitens das Wissen darüber verbreiten. Das Zweite, die sogenannte Standortpromotion, ist in der Schweiz als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen organisiert. Der Bund konzentriert sich mit seinem Programm "Standort: Schweiz" in Abstimmung mit den Kantonen auf die Vermarktung des Standortes Schweiz, also des Unternehmenstandortes Schweiz, im Ausland.
Die kantonalen Wirtschaftsförderungen ihrerseits sind für die konkrete Ansiedlung eines Unternehmens verantwortlich, womit allerdings auch die Kantone untereinander im Wettbewerb stehen. Deshalb ist es aus nationaler Perspektive entscheidend, dass das ausländische Unternehmen die Schweiz überhaupt als Standort wählt. Aus dem Ausland angesiedelte Firmen ersetzen aus der Schweiz ausgelagerte Arbeitsplätze, bringen neue Ideen und Verfahren ein und fördern so Innovation und damit auch Wirtschaftswachstum. International tätige Firmen und neuangesiedelte ausländische Unternehmen sind in der Regel produktiver als rein binnenorientierte Firmen. International ausgerichtete Unternehmen schaffen zudem mehr Arbeitsplätze. Ein weiterer Vorteil von Neuansiedlungen ist der damit verbundene Gewinn an unternehmerischem Know-how, ein ganz wichtiger Bereich.
Vergleichbare Standortkonkurrenten der Schweiz betreiben heute ein extensives Marketing für ihren Unternehmensstandort. Österreich zum Beispiel gibt jährlich gegen 7 Millionen Franken aus, Grossbritannien 17 Millionen Franken, die Niederlande über 13 Millionen Franken und Irland - man höre und staune - sogar 64 Millionen Franken. Wie in der Schweiz kommen dort noch weitere Aufgaben regionaler Standortpromotionen dazu.
Marketingtechnisch gesehen geht es letztlich darum, das gute Produkt "Unternehmensstandort Schweiz" im weltweiten Standortwettbewerb durch gezielte Informationstätigkeit bestmöglich zu positionieren und das Wissen über die positiven Standortfaktoren der Schweiz zu verbreiten. Zudem müssen wir in grossen Ländern, wie z. B. China, die Schweiz in erster Linie potenziellen Investoren in Erinnerung rufen und diese Leute dann auch davon überzeugen, dass [PAGE 1305] unser Land ein bedeutender Unternehmens- und Forschungsstandort ist.
Die föderalistisch organisierte Schweiz hat ein gutes System: Der Bund ist für die Information bezüglich des Unternehmensstandortes Schweiz im Ausland verantwortlich, während die Kantone direkt für die Ansiedlung aus dem Ausland verantwortlich sind. Diese Klammerfunktion des Bundes ist entscheidend: Erstens ist er der glaubwürdigste Vertreter für einen einheitlichen Auftritt der Marke Schweiz, zweitens vertritt der Bund keine regionalen Interessen, und drittens kann er die Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz ein einziges Mal und für alle Kantone einheitlich aufbereiten.
Die Ansiedlung ausländischer Unternehmen generiert dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen. Dies zeigt sich unter anderem am Beispiel des Kantons Schaffhausen, der als einziger Kanton das dadurch generierte Steuersubstrat ausweist. Man höre und staune: Dieses beläuft sich für die Jahre 1998 bis 2003 auf gegen 100 Millionen Franken für den Kanton und die Standortgemeinden im Kanton Schaffhausen. Vor allem aber profitiert der Bund von den Neuansiedlungen mit Bundessteuereinnahmen von gegen 200 Millionen Franken. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dieses Verhältnis auch in anderen Kantonen ähnlich präsentiert. Es wäre eigentlich wünschenswert, dass die Kantone ebenfalls solche Steuersubstratrechnungen anstellen würden.
Zum Antrag der WAK: Die WAK-SR und der Ständerat haben die Vorlage einstimmig angenommen. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates haben sie lediglich die Geltungsdauer des Gesetzes von zehn auf sechs Jahre reduziert.
Die WAK-NR hat mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag der Minderheit Spuhler auf Nichteintreten abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde dann der Annahme des Entwurfes mit 15 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission unterstützt den Eventualantrag bei Artikel 3. Dem Finanzierungsbeschluss bzw. dem Beschluss des Ständerates hat die Kommission schliesslich mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, dem Finanzierungsbeschluss bzw. dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.