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Laubacher Otto · Nationalrat · 2005-10-03

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-03

Wortprotokoll

Die KVF hat am 29. August 2005 die Botschaft zur Bahnreform 2 behandelt. Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Die Kommission ist stillschweigend auf die Vorlage eingetreten.

Worum geht es bei dieser Vorlage? Es geht um die Entschuldung der Privatbahnen, um die Gleichstellung der Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU), um die Infrastrukturfinanzierung, um die Verringerung von Schnittstellen bei der Zuständigkeit für das Schienennetz, also um die Frage, ob die Finanzierung durch den Bund, durch Bund und Kanton gemeinsam oder durch den Kanton alleine stattfindet; es geht also um eine Entflechtung von Grund- und Ergänzungsnetz. Es geht ferner um die Trassenvergabestelle, um die Übernahme der Interoperabilitätsrichtlinien und um die Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Aus dieser Botschaft ausgeklammert hat man das Problem der Pensionskassen. Dieses möchte man zu einem späteren Zeitpunkt angehen.

Die Kernstücke der Bahnreform sind einerseits die Aufteilung in ein Grund- und in ein Ergänzungsnetz und andererseits die Gleichbehandlung der KTU. Die angestrebte Kostenneutralität für den Bundeshaushalt hat zu dieser Aufteilung geführt. Daraus wird ein Gerangel um die Zuteilung der Strecken entstehen: Welche zählen wir zum Grundnetz und welche zum Ergänzungsnetz? Die Zuteilung der einzelnen Strecken wird nicht möglich sein, ohne dass man sich diese gegenseitig streitig macht, wenn die ganze Übung kostenneutral sein muss oder sollte.

In der Kommission waren einige Mitglieder der Ansicht, dass die Aufteilung in ein Grund- und in ein Ergänzungsnetz nicht mehrheitsfähig sei. Eine Gleichstellung der KTU mache keinen Sinn, solange die Bahnlandschaft nicht bereinigt sei. Konkret geht es um die Frage, wie viele und welche gesunden Bahnunternehmen neben den SBB das Grundnetz bedienen sollen.

Viele Fragen drehten sich auch um die Pensionskassen: Sollen wir jetzt wirklich zuerst alle Pensionskassen ausfinanzieren, um sie dann wieder zusammenzuführen, oder wäre es nicht besser, zuerst die Frage der Bahnlandschaft zu diskutieren und dann nach sinnvollen Lösungen für die Pensionskassen zu suchen? Auch Vertreter der SBB sehen in der Pensionskassenfrage ein ernsthaftes Problem und eine Gefahr für die Personalrekrutierung. Angesichts dieser schwierigen Lage und der Tatsache, dass eine ähnliche Problematik auch für die KTU besteht, die in der Ascoop organisiert sind, sollten wir zuerst die Fakten kennen, dies auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Bahnunternehmen.

Unbestritten waren hingegen der Bereich Sicherheit im öffentlichen Verkehr und die Sicherheitsdienste, wie sie in der Bahnreform 2 vorgesehen sind. Die Frage der Interoperabilität wurde noch gar nicht richtig angesprochen, obwohl auch hier noch einige ungelöste Probleme auf uns warten, so zum Beispiel: Wie geht man mit einer mobilen Infrastruktur um? Zurzeit werden die Bahnen über Rahmenkredite und Leistungsaufträge für ihre Leistungen abgegolten. Der 8. Rahmenkredit ist erschöpft. Es muss so oder so eine Botschaft für einen 9. Rahmenkredit erstellt und vorgelegt werden, ob Sie jetzt eine Rückweisung beschliessen oder nicht. Die Zeit, um die Bahnreform 2 noch ohne einen neuen Rahmenkredit durch die Räte zu bringen, ist ohnehin zu knapp.

Die knappe Mehrheit der Kommission will auf eine, wie es hiess, Kommissionsbastelei verzichten und fand, eine Rückweisung sei der effizientere Weg für eine gute Lösung der anstehenden Probleme.

Dieser Antrag der Kommission auf Rückweisung an den Bundesrat beinhaltet folgende Aufträge:

"1. die Aufteilung des Bahnnetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz entweder neu zu konzipieren oder darauf ganz zu verzichten;

2. mit der neuen Konzeption der Finanzierung eine konkrete und effiziente Neuordnung der Bahnlandschaft Schweiz zu verbinden;

3. die künftige Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Bahnunternehmen unter besonderer Berücksichtigung der Pensionskassenproblematik bei den KTU ausführlich darzulegen. Es sind zudem mögliche Lösungen für eine Entschuldung und Gleichstellung der KTU auch im Hinblick auf die Pensionskassen aufzuzeigen.

Der Bundesrat wird ferner beauftragt, die Verlängerung der KTU-Finanzierung bis zum Inkrafttreten der Bahnreform 2 sicherzustellen."

Die Kommission hat dann mit 12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen Rückweisung an den Bundesrat beschlossen.

Noch ein Wort zum Verfahren: Wir müssen heute über den Antrag der KVF auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat Beschluss fassen. Die KVF hat die Vorlage der Bahnreform 2 materiell nicht beraten, d. h., keine Detailberatung vorgenommen. Wenn Sie heute diesem Rückweisungsbeschluss folgen, dann geht die Vorlage an den Ständerat, auch mit dem Auftrag, über die Rückweisung zu befinden. Wenn beide Räte die Rückweisung beschliessen, geht die Vorlage an den Bundesrat zurück. Gibt es eine Differenz, kommt die Vorlage noch einmal in den Nationalrat. Beschliesst dann der Nationalrat ein zweites Mal Rückweisung, geht die Vorlage an den Bundesrat. Kommt keine Rückweisung zustande, geht die Vorlage zurück an die Kommission für die Detailberatung.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Rückweisung zuzustimmen.