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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-10-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-03

Wortprotokoll

Das Thema der Einbürgerungen ist bekanntlich seit einiger Zeit und vor allem seit den zitierten Bundesgerichtsentscheiden vom 9. Juli 2003 ein sehr umstrittenes. Es wird auf dem Tisch bleiben, ob wir dieser parlamentarischen Initiative jetzt Folge geben oder nicht. Die Arbeiten der Kommission des Ständerates sind weit fortgeschritten, und deren Ergebnisse werden vermutlich im kommenden Frühling in unseren Rat gelangen. Es wird darum gehen, die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas 03.454 umzusetzen. Unser heutiger Entscheid ist also nicht von sehr grosser Tragweite.

In den Medien war die Rede davon, dass die FDP-Fraktion der Initiative Joder Folge geben wolle. Diese Meinung stützte sich innerhalb unserer Fraktion auf die bislang unklare Antwort des Initianten ab, ob in seinem Vorstoss die bundesgerichtliche Überprüfung der Befolgung des Willkür- und Diskriminierungsverbotes zulässig sei oder nicht. Mit anderen Worten: Es war nicht klar, ob die Einbürgerung nach diesem Verständnis ein rein auf demokratisch-politischem Weg zu fassender Entscheid sei oder ob die Volksrechte unter Umständen, eben zum Beispiel um der Bundesverfassung Nachachtung zu verschaffen, eingeschränkt werden können und sollen. Denn auch in seiner Begründung findet sich am Schluss folgender Satz: "Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass eine inhaltliche Überprüfung des Einbürgerungsentscheides durch Gerichte ausgeschlossen wird" - eine inhaltliche Überprüfung. Das wollen wir auch. Das Bundesgericht soll nicht die materiellen Fragen überprüfen können, also zum Beispiel die konkreten Kriterien der Integration.

In der SPK Ihres Rates haben wir dann auch in unsere Erwägungen einbezogen, die Sie im Bericht der Kommission finden (S. 2 letzter Absatz und S. 3 oben): Die Kommissionsmehrheit gehe "mit dem Initianten einig, dass Einbürgerungen vor allem Ermessensentscheide sind, die primär als politische Akte des Souveräns und nicht als justiziable Verwaltungsakte zu betrachten sind. Aufgrund der in der Bundesverfassung (Art. 50) verankerten Gemeindeautonomie soll ausgeschlossen werden, dass ein Gericht demokratisch gefällte Einbürgerungsentscheide kassieren oder auch vorschreiben kann, durch welche Organe die Zusicherung des Bürgerrechtes zu erfolgen bzw. nicht zu erfolgen hat. Staatsrechtliche Beschwerden sollen lediglich gegen die Verletzung von verfassungsmässigen Verfahrensgarantien geführt werden können, wogegen eine inhaltliche Überprüfung .... nicht möglich sein soll." Auch hier also geht es um den Unterschied zwischen inhaltlicher und verfahrensmässiger Überprüfung.

Andererseits aber verlangt der Initiativtext selbst, "dass die Gemeinden und Kantone bei der Einbürgerung bezüglich zuständigem Organ und Verfahren autonom sind und über die Einbürgerung abschliessend" - abschliessend! - "entscheiden können".

Das ist natürlich widersprüchlich: hier der Initiativtext mit dem Begehren nach abschliessender Entscheidkompetenz bei Gemeinden und Kantonen, dort der Begründungstext mit der Reduktion der abschliessenden Entscheidkompetenz auf die Frage inhaltlicher Beurteilungen.

Aufgrund dieser Situation wäre die Fraktion bereit gewesen, die Initiative in einer ersten Phase zu unterstützen und dann in der zweiten Phase dafür zu sorgen, dass den verfassungsmässigen Verfahrensrechten entsprochen wird. Heute aber hat sich Kollege Joder dem Sprechenden gegenüber explizit so ausgedrückt, dass er keine Einschränkung der Volksrechte und damit keine Überprüfung bezüglich der Verletzung der Verfahrensrechte und des Willkür- und Diskriminierungsverbotes durch das Bundesgericht wolle. Er will also dasselbe wie die SVP-Volksinitiative. Dies wird aber einem guten Teil unserer Fraktion nicht als der taugliche Weg erscheinen. Wir unterstützen natürlich die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas. Wir wissen, dass mit dem Nichtfolgegeben von heute Nachmittag das Thema nicht vom Tisch sein wird. Es wird dank der Initiative Pfisterer weiterhin aktuell bleiben.

Wir möchten nicht so weit wie die Vorrednerin gehen und den Einbürgerungsbehörden unterstellen, sie würden dann tendenziell willkürlich entscheiden. Diese Unterstellung lehnen wir ab. Aber wir wollen die Möglichkeit der richterlichen Überprüfbarkeit, ob eine willkürliche oder diskriminierende Entscheidung vorliegt.

Nachdem nun über die Absicht des Initianten Klarheit herrscht, nämlich dass die parlamentarische Initiative diese richterliche Überprüfbarkeit in keinem Fall zulassen will, geben wir ihr keine Folge.