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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-06-20

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-20

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, einen Aspekt aus der Kommissionsberatung herauszuheben, der doch eine gewisse grundsätzliche Bedeutung hat. Was hat das Berufsgeheimnis mit der Freizügigkeit der Anwälte zu tun? Ich glaube, hier haben wir den Fall vor uns, dass man bei der Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes eine Frage aus einem anderen Zusammenhang anhängt, die möglicherweise durchaus auch geregelt werden muss. Die Amerikaner sprechen, so glaube ich, in diesen Fällen von "riders". Hier wird ein generelles Problem der Gesetzgebung aufgeworfen; das ist insbesondere für die Kantone kritisch.

Eine Neuerung, die wir in der neuen Bundesverfassung eingeführt haben, ist die generelle Mitwirkungsklausel. Im Vorverfahren der Gesetzgebung kann diese generelle Mitwirkungsklausel normalerweise spielen. Hier aber haben wir einen anderen Fall vor uns. Wie steht es mit der Anhörung der Kantone, mit der Mitwirkung der Kantone, wenn erst im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die ihre bisherigen Kompetenzen im Prozessrecht, aber auch im Verwaltungsverfahren betreffen? Die Frage kann man generell aufwerfen. Hier aber stellt sie sich ganz besonders, denn hier wird nicht in einem Bereich, [PAGE 399] in dem die Kantone damit rechnen mussten, sondern in einem ganz anderen Bereich ohne Anhörung der Kantone eine Regelung getroffen. Das ist an sich kritisch. Die Botschaft zur neuen Bundesverfassung hat dieses Problem angesprochen. Sie hat aber keine Lösung angeboten, vielmehr gesagt, das sei dann einmal durch die Gesetzgebung zu regeln.

Wahrscheinlich ist das der richtige Weg z. B. im künftigen Gesetz über die Bundesversammlung. Zurzeit müssen wir uns fallweise "durchdribbeln" und einzelfallweise Lösungen finden. Aber an sich ist es problematisch, wenn wesentliche Änderungen in parlamentarischen Verfahren vorgenommen, die Kantone aber nicht angehört werden, wenn wir uns also z. B. nicht mit der Frage der Vollzugstauglichkeit auseinandersetzen, die jetzt ausdrücklich im GVG aufgenommen worden und Gegenstand einer Änderung des Geschäftsreglementes des Ständerates ist. Es ist erst recht problematisch, wenn wir einen sachfremden Zusatz hineinnehmen, ohne dieses Gespräch geführt zu haben.

Trotz dieser grundsätzlichen Bedenken meine ich, es sei nun nicht der Moment, das hier "durchzuexerzieren". Aber an sich müssten wir diese Frage - so hoffe ich, und ich erlaube mir, darauf hinzuweisen - künftig schon bei den Beratungen in den Kommissionen diskutieren.