Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-10-04
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SP-Fraktion, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen.
Das ganze Geschäft steht unter einem irreführenden Titel. Dieser Titel hat denn auch zu fragwürdigen Entscheiden [PAGE 1377] geführt; so habe ich es in der Kommissionsberatung empfunden. Die eigentliche Absicht dieser Vorlage, so meine ich, ist es, die Hürde für Einsprachen möglichst hoch anzusetzen. Es wurde in der Kommission gesagt, das seit der Einführung des ATSG auch für die IV gültige Einspracheverfahren habe sich nicht bewährt. Um dies zu demonstrieren, wurden uns die Zahlen der letzten drei Jahre betreffend Einsprachen gezeigt. Es war eine Zunahme der Zahl der Einsprachen zu verzeichnen; das haben wir hier heute auch wieder gehört. Diese Zahlen wurden als Beweis für die Untauglichkeit des Einspracheverfahrens betrachtet. Dass das ATSG erst seit Januar 2003 in Kraft ist und die Zahlen somit nicht besonders aussagekräftig sind, wurde ignoriert.
Das Hauptargument für die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens war, dass beim Vorbescheidverfahren der Dialog mit den Betroffenen aufgenommen werde und es deshalb dem Entscheidverfahren vorzuziehen sei. Diese Argumentation zeigt meiner Meinung nach deutlich, wie unsinnig es war, diese Vorlage unabhängig von der anstehenden IV-Revision in einem sehr raschen Verfahren durchzuziehen.
Mit der 5. IV-Revision ist geplant, mit den Betroffenen schon möglichst früh in Kontakt zu kommen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das ist gut so; da sind wir uns sicher einig. Nach Inkrafttreten der 5. IV-Revision würde das Argument des BSV darum nicht mehr so verfangen. Ich schliesse mich da den Worten von Herrn Robbiani an, der auch auf diesen Aspekt hingewiesen hat.
Ich behaupte darüber hinaus, dass das Argument schon jetzt nicht verfängt. Auch mit der aktuellen Gesetzgebung ist es den zuständigen Personen in der IV nicht nur möglich, sondern es ist sogar dringend angezeigt, mit den Betroffenen zu reden. Wenn der Dialog mit den Betroffenen erst dann aufgenommen wird, wenn der Entscheid schon getroffen ist respektive dem Versicherten der Vorentscheid mitgeteilt wird, dann läuft etwas schief. Das ist jedoch nicht eine Frage der Gesetzgebung. Wenn das vorkommt, dann hat das andere Gründe.
Ein weiteres Argument für die Verfahrensänderung war die Aussage, es sei von den IV-Stellen so gewünscht worden. Mindestens für die IV-Stelle meines Kantons stimmt das nicht, im Gegenteil. Die Basler Delegation im Nationalrat wurde ausdrücklich aufgefordert, dieser Änderung nicht zuzustimmen. Ich hoffe, dass meine Kolleginnen und Kollegen sich daran erinnern werden.
Auch wir von der SP sind der Meinung, es sei für die Versicherten wichtig, dass die Verfahren bei der IV effizient ablaufen. Wir sind aber überhaupt nicht damit einverstanden, wenn der Rechtsweg für die Versicherten beschnitten wird. Wir sind auch nicht damit einverstanden, wenn unter dem Titel der Verfahrensstraffung versucht wird, bei der IV andere Regeln aufzustellen als jene, die für alle anderen Sozialversicherungen gelten. Das ATSG hat eine Vereinheitlichung gebracht, die ohne Not nicht infrage gestellt werden soll. Nach Meinung der SP-Fraktion herrscht weder Not, noch ist das vorgeschlagene Rezept tauglich.
Ich bitte Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.