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Wehrli Reto · Nationalrat · 2005-10-04

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt hier einstimmig die Mehrheit. Ich kann mich kurz fassen. Es ist der erste von verschiedenen "Ästhetikartikeln". Es geht im Wesentlichen um akademische Schönheit gegen praktische Vernunft. Im Wesentlichen geht es nämlich um Folgendes: Nimmt man als Referenzgrösse die ursprüngliche Erwartung, wonach die Beschwerdezahlen zurückgehen würden, dann kann man nur ein Fazit ziehen: Das Ganze nützt nichts, weil inzwischen praktisch jeder Entscheid, der auf Nichtgewährung einer Rente lautet, angefochten wird. Die Ausführungen der Gerichte widersprechen sich zugegebenermassen. Die Gerichte sind bald wieder auf dem Arbeitsstand vor Einführung des Einspracheverfahrens. Noch einmal: Das Ganze nützt leider nichts.

Die IV-Stellen wollen diese Rückkehr zum Vorbescheidverfahren, und ich erachte die IV-Stellen in dieser Frage als die relevante Auskunftsstelle. Insbesondere wollen sie als Normalfall den direkten Dialog mit den Versicherten in einem relativ informellen Rahmen wiederherstellen. Ich bringe hier bereits das erste Mal mein Ceterum censeo an: Massgebliche Grösse soll der Zustand der IV insgesamt sein; massgeblich sollen nicht irgendwelche Erwägungen sein, die allenfalls für die Kommission für Rechtsfragen interessant sind. Der materielle Zustand der IV insgesamt und insbesondere deren finanzielle Lage sind hier massgebend. Dies soll die Richtschnur sein bei der Frage, wie man hier verfahren soll.

Wenn man das macht - leider ist Kollege Vischer jetzt offenbar nicht hier -, dann wird eben auch nicht der Vorwurf erhoben, man trete mit dieser Vorlage gegen die IV insgesamt an. Wenn man sich mit der Materie befasst, dann weiss man eben - ich werde das mit Herrn Vischer dann noch einmal kurz diskutieren -, dass eine Verfahrensindustrie besteht. Ansonsten müsste man nicht weite Teile dem heutigen Ärzteregime entreissen und in eine andere Form giessen. Die Ärzte verstehen sich heute als "biopsychosoziale Gesamtbetreuer". Das geht nicht mehr; man muss sich auf die Frage der Arbeitsfähigkeit konzentrieren. Ähnliche Aberrationen gibt es eben auch unter den Anwälten. Damit sind jetzt doch noch die beiden Berufsgruppen genannt, die hier eine wesentliche Rolle spielen.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit.