Wehrli Reto · Nationalrat · 2005-10-04
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Wer die Welle kommen sieht, hat verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Eine davon ist, einen Bericht zu machen, um noch etwas genauere Angaben über Höhe und Breite der Welle sowie deren exakte Ursachen zu erhalten. Wahrscheinlich ist, dass man während des Berichteschreibens sehenden Auges unter der Welle begraben wird. Eine andere Vorgehensweise liegt darin, das Problem so schnell und umfassend wie möglich anzupacken. Zu leisten ist diese Arbeit zweifellos bei der IV. Diese ist kein Problemfall, aber sie hat diverse Probleme. Einige Indikatoren machen die IV-Schwierigkeiten sichtbar:
1. Seit ihrem Bestehen hat die IV nur gerade während fünf Jahren ohne Verlust gearbeitet.
2. Die IV wird sich im laufenden Jahr neu mit 2 Milliarden Franken verschulden.
3. Damit erreicht sie eine kumulierte Schuld von rund 8 Milliarden Franken.
4. Die Finanzierung des Schuldenbergs erfolgt durch den AHV-Fonds. Das tut heute noch niemandem weh, installiert aber eine Schuldenkaskade mit sozialpolitischem Grossrisiko, denn wenn nicht umgehend Massnahmen ergriffen werden, ist in wenigen Jahren die Auszahlung der AHV-Renten in Gefahr.
5. Die EO-Quersubventionierung von 3,7 Milliarden Franken ist wirkungslos im IV-System verschwunden.
6. Wir haben zwischen 1992 und 2002 eine Zunahme der BVG-Invalidenrenten von 800 Millionen auf 2 Milliarden Franken zu verzeichnen.
Das sind Elemente einer "IV-Welle", deren Vorboten bereits Kniehöhe erreichen. Zu alledem kommt hinzu, dass die Verfahren zu lange dauern und zu umständlich sind. Es hat sich eine recht gut funktionierende Prozessindustrie gebildet; die daran beteiligten Berufsgruppen will ich lieber nicht im Einzelnen aufzählen. Spezielle Beachtung verdient dabei die massive Zunahme der IV-Prozesse während der letzten beiden Jahre. Alle Hoffnungen, mit einer Neuregelung des Verfahrens liesse sich eine Eindämmung der strittigen Fälle erreichen, haben sich in Luft aufgelöst. Massgeblicher Hintergrund ist die Tatsache, dass inzwischen praktisch alle rentenablehnenden Entscheide von den Versicherten angefochten werden. Offenbar vermag das derzeitige Verfahrensregime nicht sicherzustellen, dass eine signifikante Zahl von Betroffenen von der Richtigkeit der Entscheide der IV-Stellen überzeugt werden kann.
Die CVP steht für ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren ein. Eine deutliche Absage wird hingegen einer Verfahrensindustrie erteilt, die nur noch relativ wenig Erkenntnis und dafür viel Leerlauf produziert. Der Bundesrat schlägt deshalb zu Recht eine gegenüber der materiellen IV-Revision vorgezogene Beschleunigung des Verfahrens vor. Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen und ist deshalb für Eintreten.
Hier bereits einige Vorbemerkungen zu einzelnen Punkten, zu den Schwerpunkten der Vorlage. Die Rückkehr vom Einsprache- zum Vorbescheidverfahren wird von der CVP-Fraktion einstimmig, die Kostenpflicht mehrheitlich unterstützt. Abgelehnt wird hingegen die Aufhebung des Fristenstillstandes, weil das ausser Differenzen von Kanton zu Kanton nichts bringt. Schliesslich sympathisiert die CVP-Fraktion mit der Einschränkung der Kognitionsbefugnis für das EVG, lehnt sie aber trotzdem mehrheitlich ab, weil der erst vor relativ kurzem erzielte politisch motivierte Kompromiss in dieser Frage vorderhand nicht aufgebrochen werden soll.