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Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-10-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Nach Artikel 38 Absatz 4 ATSG besteht ein Fristenstillstand, der dem Verwaltungsverfahrensgesetz nachgebildet ist. Der Stillstand der Fristen gilt um Ostern, Weihnachten, Neujahr und in den Sommerferien. Während dieser Zeit wird der Fristenlauf unterbrochen. Dieser Stillstand gilt für alle Sozialversicherungen.

Nun soll hier gemäss Antrag der Minderheit einmal mehr eine Sonderregelung für die Invalidenversicherung eingeführt werden: Der Fristenstillstand soll nicht mehr gelten - auch dies unter dem Titel der Verfahrensstraffung. Natürlich wird das Verfahren etwas beschleunigt, aber nur minim. Damit ist eine Ungleichbehandlung der erwerbsbehinderten Menschen verbunden, eine Ungleichbehandlung, die wir so nicht akzeptieren können.

Ebenfalls stossend ist, dass für die Gerichte mit einer solchen Lösung unnötige administrative Belastungen verbunden wären. Die Gerichte müssten unterschiedliche Fristenkontrollen führen, je nachdem, ob es sich um ein IV-Verfahren, um ein Verfahren der UVG oder um eine andere Beschwerde handelt.

Ich bitte Sie darum dringend, nicht diesen Antrag der Minderheit zu unterstützen, sondern der Mehrheit zu folgen.

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