Goll Christine · Nationalrat · 2005-10-04
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde ausgeführt, dass es sich hier um ein vorgezogenes Teilprojekt im Rahmen der gesamten IV-Revision handelt - ein Teilprojekt mit dem Titel Verfahrensstraffung. Diese sogenannte Straffung entpuppt sich jedoch als eine Bestrafung der Bürger und Bürgerinnen, die für ihre Rechte einstehen - und zwar für ihre Rechte, die ihnen demokratisch zugesichert worden sind -, notfalls auch vor dem Richter oder der Richterin. Es geht hier notabene um Bürger und Bürgerinnen, die zu einer Gruppe in unserer Gesellschaft gehören, die bereits zahlreiche Diskriminierungen erfährt und die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr voll erwerbstätig sein kann. Glauben Sie tatsächlich, dass die wahren Probleme, die wir heute in der Invalidenversicherung haben, nämlich die Sanierung der IV, mit der Auferlegung von Gerichtskosten gelöst werden können? Glauben Sie tatsächlich, dass die Zahl der IV-Fälle abnehmen wird, wenn Sie hier eine Kostenpflicht einführen?
Das Gegenteil wird der Fall sein. Es geht hier nicht nur um einen Rückschritt, sondern auch um eine Diskriminierung behinderter Menschen. Es wird hier einmal mehr so getan, als würde etwas getan. Das hat fatale Auswirkungen, vor allem auf die Betroffenen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Rezepte, die der Bundesrat gerne ausstellt, wenn es beispielsweise um das Gesundheitswesen geht. Da wird zuerst beschlossen, die Franchisen und den Selbstbehalt zu erhöhen. Dann wird gedroht, Patienten und Patientinnen zu bestrafen, die sich bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin nicht durchsetzen können, dass ihnen ein Generikum, das billigere Medikament, verschrieben wird. Es wird so getan, als würde man etwas tun. Aber die effektiv heissen Eisen werden damit nicht angepackt. Das ist die Politik des Zeichensetzens. Auch dieses Teilprojekt wird uns hier so verkauft, als könnten wir damit die wahren Probleme lösen. Die wahren Probleme bei der Invalidenversicherung lassen sich aber nur mit einer schnellen und nachhaltigen Entschuldung der Invalidenversicherung und vor allem mit der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen lösen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass auch hier, bei der Einführung dieser Kostenpflicht, einmal mehr eine Ausnahme geschaffen würde. Sie wissen alle, dass gemäss ATSG die Beschwerdeverfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten kostenlos sind. Auch hier wird nur für den Sozialversicherungszweig IV eine Ausnahme geschaffen. Das ist eine klare Diskriminierung der Betroffenen. Vor allem ist es aber auch eine unsinnige Mehrbelastung mit Folgekosten. Das würde nämlich bedeuten, dass die kantonalen Gerichte für diese Einführung der Kostenpflicht separat eine Kostenbuchhaltung einführen müssten; dies mit einem aufwendigen Verfahren für Inkasso und Kontrollen. Das ist widersinnig.
Noch eine letzte Bemerkung zu Bundesrat Couchepin: Sie haben in der Eintretensdebatte vertreten, was nichts koste, sei nichts wert, und haben sich hier genau auf die Einführung der Kostenpflicht bezogen und haben quasi gesagt, das habe auf die Betroffenen einen therapeutischen Effekt. Herr Bundesrat, ich empfinde eine solche Aussage aus Ihrem Munde wirklich als zynisch. Es geht hier nicht darum, dass irgendetwas gekauft oder verkauft werden muss. Es geht darum, dass Bürger und Bürgerinnen in diesem Land die ihnen demokratisch zugesicherten Rechte wahrnehmen können.