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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2005-10-05

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Es ist wunderbar, nach Chiara Simoneschi zu sprechen, die mir den Boden so gut vorbereitet hat.

Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass mit dem vorgeschlagenen Weiterbildungsartikel dem quartären Bildungsbereich in der Verfassung nun erstens der richtige Platz - eben hier in der Bildungsverfassung - zugewiesen wird, zweitens die dafür korrekte Bezeichnung Weiterbildung verwendet wird und drittens die inhaltliche und organisatorische Zuständigkeit von Bund und Kantonen aufgrund bestehender Realitäten und mit Rücksicht auf die sich national und international stellenden Aufgaben via Gesetz zu regeln ist.

Was sind denn die bestehenden Realitäten? Als Präsidentin des Forums Weiterbildung Schweiz, das vor fünf Jahren mit bundesrätlichem, kantonalem, sozialpartnerschaftlichem und privatwirtschaftlichem Einverständnis gegründet worden ist, um eben eine kohärente, zukunftsorientierte Politik des lebenslangen Lernens zu fördern, verweise ich auf folgende Fakten und Entwicklungen:

Untersuchungen zeigen, dass die Schweiz mit einer durchschnittlichen Weiterbildungsbeteiligung der erwachsenen Bevölkerung von 36 Prozent im internationalen Vergleich nicht Spitzenreiterin ist, sondern im Mittelfeld rangiert. Seit dem Bericht "Illettrismus" ist zudem bekannt, dass rund 500 000 Erwachsene Mühe mit Lesen und Schreiben haben. Das Bundesamt für Kultur ist beauftragt, Präventionsmassnahmen zu vernetzen und die Qualität der spezifischen Weiterbildungsangebote zu fördern.

Bund und Kantone sind angesichts dieser Realitäten nicht untätig geblieben. Vor zwei Jahren hat die Erziehungsdirektorenkonferenz Empfehlungen zur Weiterbildungsförderung verabschiedet. Ziel ist es, die allgemeine Erwachsenenbildung, die berufliche Weiterbildung und die Bildungsmassnahmen für Erwerbslose im Sinne eines umfassenden, kohärenten Bildungsbereichs zu gestalten und zu koordinieren. Im April dieses Jahres wurde aufgrund der Vorarbeit des Forums Weiterbildung die Schweizerische Koordinationskonferenz Weiterbildung gegründet. Damit ist die Zusammenarbeit zwischen Bundesämtern und Erziehungsdirektorenkonferenz verbindlicher geregelt.

Das revidierte und seit Anfang 2004 gültige Berufsbildungsgesetz enthält neu ein Kapitel "Berufsorientierte Weiterbildung", wobei "berufsorientiert" breit zu verstehen ist. Der heutige Artikel 67 der Bundesverfassung mit dem Begriff "Erwachsenenbildung" ist dafür eine ungenügende Basis.

Weiter beteiligt sich die Schweiz über das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am Kopenhagen-Prozess der Europäischen Union. Analog zu den Bologna-Vorgaben im Hochschulbereich sollen für den Berufsbildungsbereich und das lebenslange Lernen bis 2010 Durchlässigkeit, Transparenz und Mobilität sichergestellt werden. Ohne das Festlegen von Weiterbildungsgrundsätzen auf Bundesebene ist dies nicht zu machen.

Diese Hinweise zeigen darum, dass die heutige Verfassungsbestimmung in Artikel 67 keine Grundlage für eine zukunftstaugliche, international kompatible Weiterbildungspolitik ist. Sie zeigen auch, dass der beantragte Weiterbildungsartikel ein eigentlicher Nachvollzug heutiger Realitäten und Entwicklungen ist. Die Hinweise zeigen weiter, warum die Mehrheit der Kommission in Absatz 1 die explizite Bundeskompetenz für das Festlegen von Grundsätzen beantragt.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz begrüsst diese Kompetenzzuordnung denn auch dezidiert. In der Vernehmlassung wurde dies speziell auch von der Bankiervereinigung und von Economiesuisse gefordert.

Ich halte ausdrücklich fest: Es geht damit nicht um unnötige, störende Eingriffe in das bestehende, gute und vielfältige Weiterbildungsangebot von privaten und öffentlichen Trägern und Anbietern. Dies geht aus den Ausführungen im Bericht der WBK eindeutig hervor. Frau Simoneschi hat es vorhin erwähnt: Sie finden diese auf Seite 32. Ich verzichte darauf, sie zu wiederholen. Aber mit dieser grundsätzlichen Regelungskompetenz in der Bundesverfassung respektiert und anerkennt der Bund nicht nur den gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt, er sichert ihn auch für die Zukunft.

Dieser Weiterbildungsartikel, die einzelnen Massnahmen und die Rollenteilung mit Kantonen und Privaten sind im Gesetz zu regeln; damit entspricht der Verfassungsartikel auch der bereits überwiesenen Motion des Nationalrates.

Fazit: Mit diesem Weiterbildungsartikel in der Bundesverfassung fördern und sichern wir im Interesse gut ausgebildeter und weitergebildeter Menschen Qualität, Entwicklung und Offenheit des Weiterbildungsraumes Schweiz.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb diesen Bildungsrahmenartikel mit Überzeugung.