Genner Ruth · Nationalrat · 2005-10-05
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird auf den vorliegenden Bundesbeschluss über die Neuordnung im Bildungsbereich eintreten und der Mehrheit zustimmen. Die in der Kommission neuerarbeiteten Artikel der Bundesverfassung stellen in den Augen der Grünen einen Schritt in die richtige Richtung dar. Wir begrüssen die Schaffung eines Bildungsraumes Schweiz mit einer gemeinsamen Koordination durch die Kantone und den Bund.
Die Euphorie des Kommissionssprechers können wir allerdings nicht teilen. Wir Grünen machen durchaus gerne einen Schritt, aber wir bleiben auf dem Boden, da wir hier nur wohlüberlegte und konstruktiv austarierte Neuerungen [PAGE 1391] machen werden. Mehr haben wir eigentlich in dieser ganzen Zeit nicht erreicht. Euphorie wäre für uns am Platz, wenn beispielsweise ein neues Bundesamt für Bildung die Koordinationsbemühungen und die Bundesaufgaben mit klaren Vorstellungen im ganzen Bildungsbereich übernehmen würde. Davon sind wir allerdings weit entfernt. Wir Grünen gehen gerne mit in Richtung von mehr Koordination, mehr Absprache, mehr Durchlässigkeit.
Das ist auch genau das, was wir in unserem Bildungspapier, welches unsere Delegiertenversammlung im Frühjahr verabschiedet hat, festgeschrieben haben: "Der Bund unterstützt die Koordination unter den Kantonen und erlässt Vorschriften über Standards, die am Ende von Bildungsstufen zu erreichen sind (Rahmenlehrpläne auch für musische Inhalte), über die Dauer der Bildungsstufen, über Sicherstellung von Bildungsinhalten im Sinne der allgemeinen Menschenrechte, der Nachhaltigkeit sowie zur Erfüllung der Sozialziele in der Bundesverfassung." Sie sehen, mit dem, was wir heute vorliegen haben, gehen wir einen kleinen Schritt in diese Richtung. Es ist mir klar, dass dieser Rat eben nicht so weit gehen will wie wir, aber dieses "Gänseschrittchen" heute machen wir gerne.
Wir schätzen übrigens die Formulierung "Bildungsstufen", weil wir das auch in unserem Papier so definiert haben und weil wir diese Bildungsstufen als eine Chance verstehen. Wir meinen aber, dass sich insbesondere die unterste Bildungsstufe an den Prinzipien der Integration und der Chancengleichheit orientieren soll und dass dafür genügend Mittel zur Verfügung stehen sollen. Vor allem die unterste Bildungsstufe dient nicht einer frühen kognitiven Schulung, sondern sie fördert eine breite Kompetenzentwicklung insbesondere im psychosozialen Bereich. Diesen Hinweis möchte ich insbesondere deshalb geben, weil wir mit dieser Vorlage ja auch die parlamentarische Initiative Gutzwiller 04.428, "Schuleintritt im sechsten Altersjahr", abhaken. Dem Anliegen der frühen Einschulung soll Rechnung getragen werden, wir Grünen wollen jedoch keine zu frühe Verschulung.
Ich komme nun zum Hochschulbereich. Der Hochschulbereich braucht dringend Koordination und die Gewährleistung einer Qualitätssicherung. Dass der Bundesrat hier keine Führungsrolle übernommen hat, ist an sich deplorabel. Denn wo gäbe es eine vornehmere Aufgabe für die Zukunft anzupacken? Es ist klar, ein Bereich zum Sparen ist das nicht; im Gegenteil, Herr Bundesrat, in der Bildung und in der Hochschule gilt es Investitionen für die Zukunft zu tätigen, und gerade der Bundesrat, der sich immer wieder für Wirtschaftsförderung und Wettbewerb einsetzt, müsste hier eben ansetzen und auch entsprechend investieren und ziehen.
Ich kann mit diesem Verfassungsartikel nur die Hoffnung verbinden, dass Bund und Kantone in den gemeinsamen Organen klarkommen. Das ist eigentlich auch der Wunsch, den die Kommission hier dem Bundesrat mitgibt: dass er gemeinsam mit den Kantonen arbeitet und mit den Kantonen zusammen weitsichtig und klug entscheidet. Im Moment, muss ich sagen, traue ich dem Bundesrat leider relativ wenig zu, und ich bin froh, wenn Herr Bundesrat Couchepin heute klar Stellung nimmt und sagt, dass er hier weitsichtig agieren will, dass er im Bildungsbereich keine Kürzungen mehr vornehmen will und dass er seine Rolle als Vordenker spielen will.
In der ganzen Bildungsverfassung sehen wir die Weiterbildung positiv, so wie sie in Artikel 64a jetzt beschrieben ist: Endlich sollen Grundsätze für die Weiterbildung festgelegt werden. Für uns Grüne ist das eine wichtige Weichenstellung. Wir wollen auch hier keine Kann-Formel, weil wir jetzt den Bundesrat und diesen Rat auch in die Pflicht nehmen wollen. Es geht darum, dass wir hier ein Gesetz ausarbeiten und im Bereich der Weiterbildung wirklich etwas tun.
Ich komme zu einer Wertung: Es war ein einmalig gutes, koordiniertes Vorgehen der Kommissionen beider Räte zusammen mit der EDK. Ich denke, das war einmalig und ist auch gut gelungen. Inhaltlich meinen wir Grünen: Wir machen jetzt hier ein kleines "Gänseschrittchen". Deshalb wird die kommende Gesetzesarbeit wesentlich und bedeutsam sein.
Zum Formalen möchte ich zu bedenken geben, dass wir organisatorisch wirklich zwei Pflöcke einschlagen, einen Pflock für die Grundstufe, mit einem klaren Konzept, und einen Pflock - ganz klar - bei der Koordination im Hochschulbereich. Ich kann hoffen, dass der Bundesrat im Hinblick auf die Volksabstimmung eine gute Rolle übernimmt. Wesentlich wird aber auch sein, was die kantonalen Bildungsdirektoren und Bildungsdirektorinnen vor der Volksabstimmung dazu beitragen, damit dieses für das Bildungswesen wesentliche Projekt überhaupt gelingen kann.
Aus grüner Sicht gehen wir in dieser Bildungsverfassung, wie gesagt, zu wenig weit. Wir finden es auch schade, dass zum Beispiel - auch aus Kompromissgründen - nichts zu einem Recht auf Bildung darin stehen kann. Wir haben nichts drin zur Mitbestimmung für Studierende oder über eine einheitliche Regelung im Stipendienwesen. Wir machen jetzt einen organisatorisch wichtigen Schritt, aber der inhaltliche Schritt muss noch folgen. Dafür müssen dieser Rat und insbesondere auch der Bundesrat den Beweis liefern.