Widmer Hans · Nationalrat · 2005-10-05
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Ich spreche vor allem zu Artikel 63a. Dieser enthält den Kern einer neuen schweizerischen Hochschulverfassung. Seine Zuständigkeits-, Organisations- und Verfahrensbestimmungen sind so etwas wie das gemeinsame Dach über allen Hochschulinstitutionen. Dadurch wird die Einheit des ganzen Tertiärbereiches konstituiert und verfassungsmässig abgesichert.
Grundsätzlich begrüssen wir diesen Vorgang. Im Hinblick allerdings auf die Fachhochschulen, der jüngsten Institution in dieser Hochschullandschaft, die uns ganz besonders am Herzen liegt, beharren wir darauf, dass deren Gleichwertigkeit und Andersartigkeit auch auf dieser neuen Grundlage bewahrt und gefördert wird. Dies gilt namentlich für den Zugang zu den Fachhochschulen - Berufsbildung, Berufsmaturität -, denn dieser Zugang allein gewährleistet den spezifischen, praxisbezogenen Akzent dieses Hochschultyps. Wir würden es auch nicht zulassen, dass der bis heute vom Bund erreichte hohe Koordinationsstand in der Fachhochschullandschaft vom künftigen gemeinsamen Organ in irgendeiner Weise rückgängig gemacht würde. Eine einheitliche Führung des Tertiärbereiches eröffnet in der Tat neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen allen Institutionen des Tertiärbereiches. Das ist auch eine begrüssenswerte Entwicklung, aber nur unter der Bedingung, dass dadurch die Fachhochschulen nicht zu blossen Überlaufgefässen der ETH und der Universitäten degradiert werden. Diese Gefahr kann bestehen. Damit das nicht passiert, werden wir ganz griffige Übertrittsregelungen von einem Hochschultyp zum anderen schaffen müssen.
Für uns ist es selbstverständlich, dass sich die gemeinsame Koordination auch auf die pädagogischen Hochschulen zu beziehen hat. Des Weiteren wollen wir, dass die Koordination beim Bereich der Gebühren ebenfalls greift.
Die Fragen, die im WBK-Prüfungsauftrag gestellt wurden - es sind noch viele - müssen vom Ständerat noch vertieft bearbeitet werden. Wenn wir nur einigermassen chancenreich mit neuen Artikeln der Bundesverfassung in die Volksabstimmung gehen wollen, bei der ein Ständemehr nötig ist, dann können wir es uns nicht leisten - aus scheinbarem Zeitdruck und aus Harmoniebedürftigkeit in den Kommissionen -, heikle Fragen unbeantwortet zu lassen und interessierte Kreise im Bildungsbereich wie z. B. meine Berufskollegen, die Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, nicht einmal [PAGE 1393] anzuhören. Wir wollen diese Abstimmung gewinnen, aber es ist noch einiges an Arbeit zu leisten.
Nun noch eine für unsere Partei sehr wichtige politische Bemerkung: Wir stellen fest, dass man es wohl verpasst hat, in Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe f der Bundesverfassung ein eigentliches Recht auf Bildung zu verankern. In diesem Artikel werden nämlich Bund und Kantone bereits jetzt schon verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass "Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können". Das wäre doch eine Grundlage, um in der gleichen Revision mindestens noch die Frage des Rechtes auf Bildung zu diskutieren.
Trotz dieser Kritik - Sie haben es gehört - stimmen wir der Vorlage zu, weil von ihr eine Dynamik ausgehen kann, die durchaus auch im Sinne der parlamentarischen Initiative Zbinden und der Motion Plattner ist.