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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-06-21

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-21

Wortprotokoll

Zur Vorlage 1: Ich möchte zuerst meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass der Vollzug eines Teiles dieser Gesetzesänderungen bereits umgesetzt worden war, bevor das Parlament überhaupt darüber befand. Sie alle wissen, was ich meine: den Einmarsch französischer Panzertruppen zu Ausbildungszwecken im Kanton Glarus. Wenn das bereits nach geltender Rechtsordnung möglich war, dann wundere ich mich in der Tat und frage mich, was diese Gesetzesrevisionsübung zu Artikel 48a Absatz 1 Buchstabe b überhaupt noch soll. Warum müssen wir dem Bundesrat im Rahmen dieser Teilrevision die Kompetenz einräumen, ausländischen Truppen zu Ausbildungszwecken den Einmarsch in die Schweiz zu erlauben, wenn er von dieser Kompetenz wenige Wochen vor der heutigen Debatte bereits Gebrauch gemacht hat? Das zu begreifen habe ich etwelche Mühe.

Ich habe Verständnis dafür, wenn im Volk da und dort wieder der Ruf "Die dort oben in Bern machen ja ohnehin, was sie wollen" laut wird. Zumindest psychologisch-politisch war dieses Vorgehen fragwürdig. Ich frage mich, was sich der Bundesrat dabei gedacht hat. Ein paar klärende Erläuterungen zu diesem Vorfall, Herr Bundespräsident, wären sicher angebracht.

Der Vorlage 2 über die Entsendung von schweizerischen Truppen ins Ausland werde ich - das meine zweite Bemerkung zum Eintreten - nicht zustimmen. Ich bin der Meinung, dass dies kein optimaler Weg ist, um unsere Solidarität mit der internationalen Staatengemeinschaft zum Ausdruck zu bringen. Es wird nun plötzlich versucht, alles und jedes, was irgendwie Präsenz im Ausland markieren soll, unter dem [PAGE 430] Begriff Solidarität unterzubringen. Ich bin beileibe ein weltoffener Bürger, der einen respektablen Teil seines Lebens im Ausland verbracht hat, z. B. in humanitärer Mission für das IKRK. Aber für die Entsendung ganzer Truppenkörper an konfliktgeladene Brennpunkte irgendwo in der Welt habe ich wenig Verständnis.

Auf dem Weg über das IKRK, mit einem schlagkräftigen Katastrophenhilfekorps, mit der vorübergehenden Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in unserem Land, mit all unseren Deza-Engagements und der finanziellen Unterstützung vieler nichtgouvernementaler Organisationen und Projekte leisten wir doch bereits ausserordentlich viel für das, was unter den Titeln Humanität und Solidarität zu subsumieren ist. Entsprechend finde ich es demokratisch korrekt, dass das Volk in der umstrittenen Frage der Entsendung von Truppen ins Ausland das letzte Wort haben wird. Für mich steht auf jeden Fall ausser Zweifel, dass das Referendum zustande kommen wird. Das ist keine Drohung, Herr Bieri, sondern nichts anderes als die legitime Ausübung eines politischen Rechtes.

Im Übrigen vertrete ich die Meinung, dass den Truppen, wenn sie schon ins Ausland abkommandiert werden, eine Bewaffnung zum Selbstschutz zugestanden werden muss. Selbst der Vier-Tage-Marsch von Nijmegen wird, Herr Merz, doch mit der Waffe auf der Schulter absolviert. Was wir jedoch im Kosovo erleben - dass sich unsere Swisscoy-Einheit nur im bewaffneten Schutz von österreichischen Truppen bewegen kann -, halte ich einer Armee für unwürdig. Ein Soldat ohne Waffe, mindestens zum Selbstschutz, ist kein Soldat. Und wenn schon kein Selbstschutz nötig ist, dann kann man ebenso gut das Katastrophenhilfekorps für geeignete Einsätze entsenden.

Sollte es in der Tat zutreffen, dass unsere Soldaten in Kosovo auch zum Häuserbau eingesetzt werden, dann wäre das doch viel eher eine Aufgabe des Katastrophenhilfekorps als der Armee. Um diesem Prinzip, keine unbewaffneten Truppen ins Ausland zu senden, Nachachtung zu verschaffen, habe ich zu Artikel 66b einen Minderheitsantrag gestellt, den ich noch näher begründen werde.