preparatory:AB 58501
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Nur eine Frage an Herrn Bundesrat Blocher zu Artikel 6, der an sich nicht bestritten ist; es geht um die grenzüberschreitende Bekanntgabe von Daten. Eine Frage zur Auslegung: Der grenzüberschreitende Transfer von Daten innerhalb eines Konzerns soll auch zu Einheiten in Ländern mit abweichendem Datenschutz einfach möglich sein. In Absatz 2 Litera g dieses Artikels wird nun von juristischen Personen gesprochen, die einer einheitlichen Leitung und einheitlichen Datenschutzregeln unterstellt sind. Einer engen Auslegung zufolge könnte der einfache grenzüberschreitende Datenaustausch nun nur gegenüber Tochtergesellschaften erfolgen, weil diese separate juristische Personen sind. Wir gehen hingegen davon aus, dass auch Zweigniederlassungen ohne eigene [PAGE 1442] Rechtspersönlichkeit in dieser Bestimmung eingeschlossen sind. Ich möchte die Haltung von Herrn Bundesrat Blocher dazu bestätigt haben.