Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Es gilt bei einem Unternehmen immer: Wenn in einem Unternehmen Unrechtmässiges getan wird, nämlich gegen das Strafgesetz verstossen wird, hat jeder, ob er Mitarbeiter ist oder nicht, die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Das muss nicht ein formeller Antrag zur gerichtlichen Verfolgung sein, das ist nicht unbedingt notwendig, sondern es kann ein Antrag zur Aufdeckung des betreffenden Deliktes sein.

Aber es gibt auch Fälle - Herr Gysin, das müssen Sie mir doch zugestehen -, in denen es Private anders regeln, als dies bei einem Offizialdelikt der Fall wäre, namentlich bei kleinen Fällen der Korruption, Geschenkannahme usw., die das Übliche nicht überschreiten. Sie müssen das Geschenk z. B. zurückgeben, man spricht mit ihnen: Tu es nicht mehr, sonst musst du die Stelle verlassen. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn man einen Strafantrag stellt.

Wenn es eine grosse Sache ist, dann wird man einen Strafantrag stellen. Bei Ihrem Antrag wäre jedes Mal ein Verfahren durchzuführen und das Delikt als Offizialdelikt zu ahnden. Sie haben diese Haltung als Sozialdemokrat in anderen Bereichen eigentlich auch nicht so sehr, dort sind Sie sehr grosszügig bei der Straffreiheit.