Joder Rudolf · Nationalrat · 2005-10-06
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag hat folgende kurze Vorgeschichte: Die Staatspolitische Kommission unseres Rates hat im April 2004 eine Motion eingereicht. Diese beauftragt den Bundesrat, bei Staatsverträgen die gleichen Kriterien für die Unterstellung unter das fakultative Referendum zu beachten wie für die innerstaatliche Rechtsetzung. Man wollte also einen Parallelismus zwischen der innerstaatlichen Rechtsetzung und den Staatsverträgen betreffend die Unterstellung unter das Referendum schaffen.
Diese Motion wurde von unserem Rat angenommen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Seine Begründung widerspricht aber der Haltung der Staatspolitischen Kommission beziehungsweise derjenigen unseres Rates diametral. Der Bundesrat will auch in Zukunft keine Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum, wenn Staatsverträge den gleichen Gegenstand betreffen und inhaltlich, politisch, rechtlich und wirtschaftlich gleichwertig sind wie frühere Staatsverträge, die auch nicht dem Referendum unterstellt worden sind.
Damit hatten wir die Situation, dass unser Rat und der Bundesrat gegensätzliche Positionen vertreten, obschon beide die Annahme der Motion befürworten. Der Ständerat als Zweitrat musste also die Motion im einen oder anderen Sinn präzisieren; er hat sich für die Auslegung des Bundesrates entschieden. Zur Präzisierung hat der Ständerat die Motion um einen Satz ergänzt; er lautet wie folgt: "Nicht als wichtig gelten Bestimmungen, welche im Vergleich zum Inhalt von früher abgeschlossenen Abkommen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen vorsehen." In diesen Fällen ist nach Meinung des Bundesrates und des Ständerates kein Referendum möglich. Was früher nicht wichtig war, soll also auch in Zukunft nicht wichtig sein. Oder anders ausgedrückt: Was früher nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstellt worden ist, soll auch in Zukunft nicht dem Referendum unterstellt werden.
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Mit der Annahme der Reform der Volksrechte durch Volk und Stände am 9. Februar 2003 wurde die Referendumsmöglichkeit erweitert. Man wollte damals ganz bewusst, dass in Zukunft das Volk mehr zu sagen hat, auch im Bereich der Staatsverträge. Im Abstimmungsbüchlein der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 wurden unter anderem folgende Ausführungen gemacht: "Ausserdem wird die Mitwirkung des Volkes in der Aussenpolitik durch eine Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums verstärkt." Und: "Es ist daher notwendig, die Mitwirkungsmöglichkeiten bei Staatsverträgen zu erweitern. Die Aussenpolitik wird damit demokratisch besser verankert."
Bei Annahme der Motion wird das hier in Aussicht gestellte erweiterte Volksrecht nach Meinung der Minderheit wiederum eingeschränkt. Denn der Bundesrat sagt sinngemäss, dass das, was früher nicht dem Staatsvertragsreferendum unterstellt worden sei, auch in Zukunft nicht dem Referendum unterstellt werden solle.
Bei der Anwendung von Volksrechten braucht es nach Meinung der Minderheit klare Regeln, die von vornherein definiert werden. Diese müssen klar sein. Es geht nicht an, dass wir jedes Mal, wenn solche Geschäfte anstehen, diskutieren müssen, ob nun nach unserem Ermessen bzw. nach dem Ermessen des Bundesrates das Volksrecht in Form des fakultativen Staatsvertragsreferendums zur Anwendung kommt oder nicht. Es ist auch nicht so, dass die hier zur Diskussion stehende Frage in der Praxis überhaupt keine Rolle spielt. Seit dem Sommer 2003 wurden im Parlament in insgesamt sechs Fällen Diskussionen geführt, ob nun das Staatsvertragsreferendum zum Tragen komme oder nicht.
Die ursprünglich mit der Motion beabsichtigte Präzisierung ist im Ständerat nach meiner Beurteilung nicht gelungen, weil, wie ich bereits erwähnt habe, lediglich gesagt wird, dass das, was früher nicht wichtig war, auch in Zukunft nicht wichtig sein soll. So erreichen wir keine Klärung, keine Präzisierung in dieser Frage.
Die Minderheit wehrt sich dagegen, dass das Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung auf dem Wege dieses Motionstextes nun wieder ausgehebelt und ignoriert wird. Das Volk hat sich klar für eine Ausdehnung des Staatsvertragsreferendums ausgesprochen. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, diesem Willen Nachachtung zu verschaffen. Mit einer parlamentarischen Initiative und nicht auf dem Wege einer Motion ist hier eine Klärung auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Denn es hat keinen Sinn, mit einer Motion den Bundesrat zu beauftragen, etwas in Zukunft zu beachten, von dem er schon heute sagt, dass er das eben gerade nicht tun will.
Noch ein letzter Punkt: Bereits heute hat der Bundesrat im Bereich des Staatsvertragsreferendums genügend Kompetenzen. Nach Artikel 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes kann er nämlich Verträge von beschränkter Tragweite selbstständig abschliessen und damit dem Referendum entziehen. Es ist also damit von vornherein sichergestellt, dass nicht Bagatellfälle dem Referendum unterstellt werden.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen, die Motion abzulehnen und damit den Weg für eine konstruktive neue Regelung auf Gesetzesstufe frei zu machen.