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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-21

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-21

Wortprotokoll

Ich äussere mich zunächst zum Kommissionsantrag zu Artikel 66 Absatz 1 - für oder gegen Streichen des Zusatzes "oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten" -:

Mit dem Antrag, die "Zustimmung der betroffenen Staaten" als Voraussetzung zu streichen, erhält die Handlungsfreiheit des Bundesrates eine Einschränkung; das ist so. Das gilt für bewaffnete und unbewaffnete Einsätze. Aber im Sinne einer breiten Abstützung der Vorlage ist der Bundesrat bereit, dieser Streichung zuzustimmen.

Nun zum Antrag Gentil: Mit dem Antrag will Herr Gentil die wohl durchdachte und differenzierte Terminologie in Artikel 66 einförmig durch "Friedenserhaltung" ersetzen. Die Vorlage verwendet in den Absätzen 1 und 2 mit Bedacht den Oberbegriff "Friedensförderung"; "peace keeping", das tun wir, "peace enforcement" tun wir nicht. "Peace keeping" ist die Friedensförderung, das ist der internationale Sprachgebrauch, das ist die Art und Weise, wie die Friedensförderung definiert ist. Deshalb bitte ich Sie, bei dieser Formulierung zu bleiben. Auch in zivilen Aktionen spricht man von Friedensförderung und nicht von Friedenserhaltung. Zudem ist der Begriff der Friedensförderung bereits in anderen Gesetzestexten, zum Beispiel in der grundlegenden Verordnung über den Einsatz von Personal, festgelegt und längst in den juristischen Sprachgebrauch eingeflossen. Daran sollten wir nichts ändern.

In Absatz 3 verwenden wir den heute international gebräuchlichen Oberbegriff für multifunktionale Operationen militärischer Kräfte, nämlich "friedensunterstützende Operationen". Dieser Oberbegriff sollte der Klarheit zuliebe und dem internationalen Sprachgebrauch folgend ebenfalls beibehalten werden.

Die zentrale Forderung nach dem Ausschluss von friedenserzwingenden Operationen ist durch den Nationalrat mit dem neuen Absatz 2 in Artikel 66a ausdrücklich festgelegt worden. Schliesslich ist der Antrag Gentil für eine veränderte Formulierung von Artikel 66a Absatz 2 überflüssig, da die Fassung des Nationalrates die gleiche Aussage macht. Auch diese Differenz zum Nationalrat sollte vermieden werden.

Ich ersuche Sie, den Antrag Gentil auf der ganzen Linie abzulehnen.