Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-06-21
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21
Wortprotokoll
Ich habe diesen Antrag im Auftrag der Redaktionskommission gestellt. Damit Sie den Sinn meines Antrages verstehen, gestatte ich mir, Ihnen den Wortlaut vorzulesen, wie er nach dem Antrag Ihrer Kommission lauten würde: "Der Bundesrat bestimmt im Einzelfall die Bewaffnung, die für den Schutz der durch die Schweiz eingesetzten Personen und Truppen sowie für die Erfüllung des damit zusammenhängenden Auftrages erforderlich ist."
Wenn man sich diese Formulierung der deutschen Fassung anhört, stellt man fest, dass sich das Wort "damit" grammatikalisch auf den Schutz der eingesetzten Personen und Truppen bezieht. Dies hat zur Folge, dass sich gemäss dem Antrag Ihrer Kommission der Auftrag der von der Schweiz eingesetzten Personen und Truppen einzig auf ihren Selbstschutz beschränken würde. Mit einem solchen Auftrag würde eine Schweizer Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen selbstverständlich wenig Sinn machen. Da diese inhaltliche Inkongruenz aber wahrscheinlich nicht im Sinn der Kommission ist, muss das Parlament eine Klärung dieses Widerspruches herbeiführen.
Die Redaktionskommission erachtet sich nicht als befugt, dies in eigener Kompetenz zu tun, da doch eine Differenz besteht und Ihre Kommission möglicherweise dem geänderten Antrag einen materiellen Gehalt zumisst.
Persönlich glaube ich allerdings, dass die Fassung gemäss Beschluss des Nationalrates auch materiell gesehen mit dem identisch ist, was Ihre Kommission gemeint hat, weshalb es meines Erachtens verantwortbar wäre, die Fassung gemäss Beschluss des Nationalrates zu wählen.
Sollten Sie diese Auffassung nicht teilen, dann wäre auch folgendes Vorgehen denkbar: Sie würden zwar die von Ihrer Kommission beantragte Fassung beschliessen, dies aber in der klaren Meinung, dass die nationalrätliche Kommission bzw. der Nationalrat eine Klärung dieser Differenzen und eine inhaltliche Klärung dessen, was eigentlich gemeint ist, herbeiführen.