Heim Bea · Nationalrat · 2005-10-07
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Das Postulat wirkt sympathisch. Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern gefördert werden kann. Wer will schon etwas dagegen sagen? Ich wünschte mir, man könnte in dieser Hinsicht tatsächlich mehr erreichen. Ich wünschte es mir für die Kinder. Kinder brauchen elterliche Wärme, Sicherheit und Stabilität. Wenn Eltern aber auseinander gehen, so bedeutet das für die Kinder einen Zusammenbruch ihrer kleinen Welt, Verlust, Verunsicherung. Alle Lösungen müssen darum das Kind und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
Die bestmögliche Lösung ist tatsächlich die gemeinsame Sorge, aber sie ist es nur dann, wenn sie von beiden Eltern gewollt und auch wirklich wahrgenommen wird. Die elterliche Verantwortung ist so zu organisieren, dass sie das Beste für das Kind erreicht. Alles, was dazu dient, trotz Trennung Geborgenheit zu schaffen, ist zu fördern. Alles, was das Kind zum Spielball ehelichen Zwistes werden lässt, ist zu vermeiden.
Was das Postulat verlangt, ist an sich erfüllt, einfach unter der Voraussetzung, dass die beiden Eltern sich gut absprechen können. Sind sie aber nicht dazu in der Lage und nicht dazu bereit, kann sie auch der Staat nicht dazu zwingen. Doch genau das verlangt das Postulat. Das gemeinsame Sorgerecht soll die Regel sein, auch wenn die Eltern nicht mehr miteinander reden können. Entscheide über Wohnort, Schule, Krippenplatz, Ausbildung, einfach über alles, was das Kind betrifft, sollen gemeinsam gefällt werden. Erklären Sie mir einmal, wie das funktionieren soll! Die gemeinsame elterliche Verantwortung und Sorge setzt Kooperationsbereitschaft voraus, sonst kommt es zu Machtkämpfen, und diese spielen sich auf dem Buckel der Kinder ab.
Ein Recht um jeden Preis kann und darf es nicht geben. Das Sorgerecht steht primär jenem Elternteil zu - da spreche ich von Mann und Frau -, der sich täglich um das Kind kümmert, es umsorgt, auch wenn es krank ist, in der Nacht da und präsent ist. Ich muss Ihnen sagen, die täglichen anwaltlichen Erfahrungen in Deutschland und auch die Erfahrungen in den USA widersprechen klar der vom Postulanten erwähnten Schrift von Proksch. Viel ist dort die Rede davon, dass die Kinder die Opfer der sich fortsetzenden Machtkämpfe sind, ganz nach dem Motto "Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge". Auch die juristische Literatur hält ausdrücklich fest: Es sind keine positiven Auswirkungen für das Kind feststellbar, seit das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall wurde.
Eine andere Position könnten wir einnehmen, wenn der Postulant nicht nur von der elterlichen Sorge als Recht sprechen würde, sondern von der elterlichen Sorge als verbindliche Pflicht, auf beide Elternteile gleich verteilt. Dann biete ich gerne Hand dazu, ich helfe gerne mit, für die gleich verteilte Sorgepflicht die Rahmenbedingungen zu schaffen, das heisst familienfreundliche Arbeitsbedingungen, gute ausserhäusliche Betreuungsangebote und vor allem auch eine den gemeinsamen Dialog fördernde beratende Begleitung für getrennt lebende Eltern, dies im Interesse des Kindes. Es geht um das Kind, um das Wohl des Kindes!
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.