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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-09-20

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Die Situation ist heikel und unangenehm; dass der Ständerat gegen den offenbar geschlossenen Willen der Kantone eine Vorlage verabschieden soll, ist schwierig und fast unvorstellbar, obwohl wir eigentlich genau das vor nicht allzu langer Zeit gemacht haben. Ich erinnere Sie daran, dass die Kantone auch bei der Prämienverbilligungsvorlage geschlossen dagegen waren. Wir haben sie trotzdem verabschiedet, und sie hat auch im Nationalrat eine Mehrheit gefunden. Ich höre, dass diese Vorlage mittlerweile auch von den Kantonen akzeptiert wird.

Trotzdem muss ich sagen, dass die Opposition der Kantone in den letzten Tagen so massiv war, dass sie auch mich beeindruckt hat. Meine Erkältung rührt zwar nicht von dieser Opposition her, aber die Opposition hat mich beeindruckt und führt mich dazu - ich nehme das vorweg -, dem Rückweisungsantrag Wicki zuzustimmen.

Beeindruckt und ein bisschen enttäuscht hat mich aber auch - ich sage das offen -, wie wenig differenziert die Reaktion der Kantone gegenüber dem Vorschlag der SGK-SR ausgefallen ist. Ich komme nämlich nach eingehendem Studium dieser Vorlage zu einem anderen Schluss und plädiere dafür, dass wir die Anträge der SGK im Grundsatz unterstützen. Ich tue dies nicht vorbehaltlos; es gibt bei dieser Vorlage ein paar Schwachstellen und offene Fragen. Ich halte aber die Mängel dieser Vorlage für reparierbar; das ist der Grund, weshalb ich mich nach dieser langen Debatte auch noch zu Wort gemeldet habe. Ich möchte gleich die Gelegenheit benutzen, um der Kommission noch zwei, drei Vorschläge auf den Weg mitzugeben. Aber immerhin gibt es in der Vorlage einige wichtige Grundsätze, die es meines Erachtens verdienen, weiterverfolgt zu werden.

Zu den definitiv positiven Grundsätzen zähle ich, dass mit der Betrachtung der Gesamtkosten - des stationären und des ambulanten Bereiches - ein entscheidender Schritt gemacht wird, um die Allokation der Ressourcen zu verbessern. Oder etwas konkreter gesagt: Nicht der Finanzierungsmodus oder der Kostenträger soll entscheiden, ob jemand stationär oder ambulant behandelt wird, im Heim oder mit Spitex, sondern das Wohl der Patientin bzw. des Patienten, die Qualität der Behandlung und der effiziente Mitteleinsatz sollen im Vordergrund stehen.

In unserem Gesundheitssystem, das von Partikularinteressen geprägt ist, ist diese Gesamtsicht von entscheidender Bedeutung. Sie könnte sogar für die Pflegefinanzierung als Vorbild dienen, und ich erwarte von den Kantonen, dass sie eine Gesamtsicht vornehmen und hier nicht nur ihre eigenen Interessen einbringen und verfolgen.

Ebenfalls positiv werte ich an dieser Vorlage, dass in Zukunft Leistungen und nicht mehr Kosten vergütet werden. Unser Gesundheitssystem ist viel zu sehr inputorientiert und schaut viel zu wenig darauf, was eigentlich dabei herauskommt.

Zu den Schwachpunkten dieser Vorlage gehören - das wurde auch von den Kantonen bemängelt - die mangelnde Planungskompetenz der Kantone im Bereich der ambulanten Medizin und der sogenannte technische Monismus. Ich habe für beide Vorbehalte der Kantone Verständnis. Doch es gibt meines Erachtens Lösungen, die eine generelle Zurückweisung dieser Vorlage eben nicht rechtfertigen.

Ein Wort zum ambulanten Bereich: Wir wissen alle, dass die Managed-Care-Vorlage in der Pipeline ist. Im Nationalrat wurde bereits früher eine Vorlage diskutiert und auch verabschiedet, wie die Kantone mit der Einführung von Managed Care, also von Ärztenetzen und Hausarztmodellen, auch im ambulanten Bereich in die Planung mit einbezogen werden können. Das ist also möglich, es ist auch sinnvoll. Die Kantone sollen bei der Planung von Ärztenetzen mit einbezogen werden und damit eben auch Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Ich persönlich ziehe diese Lösung einer Steuerung über Globalbudgets definitiv vor.

Zur Frage der Finanzierung: Die Vorlage der SGK enthält keinen eigentlichen Monismus. Es sind ja zwei Kostenträger: die Kantone und die Krankenversicherer. Aber die Kantone stören sich daran, dass sie Geld an die Versicherungen abliefern müssen, ohne die Daten kontrollieren zu können. Im Gesundheitswesen gilt heute: Wer Rechnungen bezahlt, verfügt über die Daten, und wer über die Daten verfügt, der [PAGE 694] hat die Macht. Ich habe tatsächlich wenig Anlass, den Krankenversicherungen mehr Macht zu verleihen. Sie haben meines Erachtens den Beweis nicht erbracht, dass sie im Interesse der Patientinnen und Patienten ein effizientes Kostenmanagement bei guter Qualität fördern und dass sie in der Lage sind, das zu tun.

Um zu verhindern, dass die Krankenversicherer sozusagen als Inkassostelle allein über alle relevanten Daten verfügen, hätte ich gerne vorgeschlagen, dass das Inkasso über eine Clearingstelle betrieben wird. Der Spitalverband H+ hat bereits einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Diese Clearingstelle würde sich ausschliesslich um Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) kümmern. Der Zugang zu den Daten müsste für Kantone und Krankenversicherer separat geregelt werden. Damit könnte man auch verhindern, dass Krankenversicherer Daten zu den OKP-Leistungen für ihr Privatversicherungsgeschäft brauchen - oder eben missbrauchen -, und die Kantone könnten sich den notwendigen Zugang zu den wichtigen Daten sichern.

Den Vorwurf der Kantone - gemäss einem Schreiben -, mit der Vorlage der SGK drohe ein "unkontrollierter Mittelzufluss an gewinnorientierte private Leistungserbringer", kann ich so nicht stehen lassen. Die Vorlage der SGK gibt den Kantonen entscheidende Planungskompetenzen im stationären Bereich. Dass es politisch heikel und manchmal auch gefährlich ist, von diesen Kompetenzen Gebrauch zu machen, kann ich nicht abstreiten: Aber das ist nicht die Schwäche dieser Vorlage.

Nochmals ein Wort zu den Krankenversicherern, die heute in meinem Votum nicht gut weggekommen sind: Sie sind nicht ganz selber schuld daran, dass es heute besonders attraktiv ist, Risikoselektion unter den Versicherten zu betreiben. Die Risikoselektion geht bei den Krankenversicherern heute übrigens so weit, dass sie einem Makler bis zu tausend Franken bezahlen, wenn er ein schlechtes Risiko aus ihrer Versicherung entfernt.

Der heutige Risikoausgleich bietet aber geradezu Anreiz, Risikoselektion zu betreiben. Das ist schlecht. Das sind auch schlechte Investitionen, die die Krankenversicherer heute tätigen. Die Anreize müssen doch so sein, dass die Krankenversicherer gegenseitig im Wettbewerb um das bessere Kostenmanagement bei guter Qualität stehen. Deshalb ist diese Risikoausgleichsvorlage so wichtig, und ich wäre glücklich und froh, wenn wir diese gleichzeitig mit der Spitalvorlage verabschieden könnten, denn ohne Verbesserung des Risikoausgleichs wird jede Reform im Krankenversicherungswesen die Risikoselektion verschärfen, sei es eine andere Spitalfinanzierung, sei es eine Reform im Bereich des Kontrahierungszwangs. Ich würde solche Reformen nie mittragen, solange nicht gleichzeitig eine Verbesserung des Risikoausgleichs erfolgt.

Ich hoffe also, dass die Kantone, wenn sie jetzt dazu Gelegenheit erhalten, mithelfen, diese Vorlage zu verbessern, ohne dass wir auf die wichtigen Fortschritte, die diese Vorlage enthält, verzichten müssen. Ich bin froh, dem Schreiben der Kantone von gestern zu entnehmen, dass sie bereit sind, aufgrund der vorliegenden Vorlage weiterzuarbeiten. Dass sie allerdings erst im Dezember einen Beschluss fassen können, ist meines Erachtens definitiv zu spät, das können wir uns nicht leisten.

Ich wünsche der Kommission jedenfalls viel Kraft, auf ihrem guten Weg fortzufahren.