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Fetz Anita · Ständerat · 2005-09-20

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Es ist hier bei diesem Thema üblich, seine Interessen offen zu legen, weil im Vorfeld auch Zuweisungen mit harten Bandagen gemacht worden sind. Das tue ich hiermit gerne: Ich bin im Gesundheitsbereich eine grundversicherte Versicherungsnehmerin, und sonst gar nichts. Ich habe das Glück - oder das Pech, je nachdem, wie man den Arbeitsaufwand bewertet -, Mitglied der SGK zu sein.

Ich möchte Ihnen ein paar Überlegungen schildern, die mich dazu geführt haben, dem Modell zuzustimmen. Vergegenwärtigen Sie sich die Ausgangslage: Diese ist nämlich, nüchtern betrachtet, mehr als unbefriedigend. Wir haben Gesundheitskosten, die ungebremst wachsen - die Zahlen kennen Sie, sie sind gestern und vorgestern wieder veröffentlicht worden. Alle beklagen dies, aber niemand will sich bewegen. Wir haben einen "Supertanker Gesundheitswesen", der im KVG-Bereich 50 Milliarden Franken kostet und mit den heutigen Mitteln kaum steuerbar ist. Wir haben den Spitalbereich, der den stärksten Kostenschub verursacht - so ist es einfach -: Das sind die Spitäler mit ihren stationären und ihren ambulanten Leistungen. Und, das ist bis heute noch nicht gesagt worden: Wir haben in der Schweiz immer noch 10 000 Spitalbetten zu viel! Das muss auch einmal gesagt werden. Die Behandlungsdauer in einem schweizerischen Spital beträgt durchschnittlich 9,5 Tage. Das ist ein Wert an der internationalen Spitze. Sie können mir nicht sagen, dass skandinavische Länder, welche über ein qualitativ sehr gutes Gesundheitswesen verfügen und nur die Hälfte dieser Tage beanspruchen, ein schlechteres Gesundheitswesen oder kränkere Menschen haben.

Zur Ausgangslage gehört auch die Frage, vor welcher politischen Situation die Kommission stand. Sie stand vor folgender Situation: Der Bundesrat will ein Modell, das die Kantone nicht wollen. Die Kantone wollen ein Modell, das der Bundesrat nicht will. Hier ist immer dazu aufgerufen worden, den Handlungsspielraum zu öffnen und den Handlungsbedarf zu sehen. Ja, das hat die Kommission getan; aber was genau hat sie getan? Sie hat sich in dieser Pattsituation entschieden, einen neuen Weg zu gehen, sie hat den sogenannten dritten Weg gesucht. Ziel war und ist es, den "Supertanker KVG" überhaupt steuerbar zu machen.

Wie bei jedem neuen Weg gibt es dabei Vorteile und Nachteile. Folgende Vorteile haben mich überzeugt zuzustimmen, im Wissen darum, dass ich das anders machen würde, wenn ich das Gesundheitswesen "auf der grünen Wiese" neu entwickeln könnte - aber das können wir nicht, das gehört auch zur Ausgangslage. Der erste Punkt - das muss hier betont werden, Kollegin Forster hat es auch gesagt - ist folgender: Vergessen Sie nicht, eine Gemeinsamkeit haben alle Lösungen, das ist die leistungsorientierte Finanzierung über Pauschalen. Das muss jetzt wirklich schnell passieren, obwohl man dies - in Klammern gesagt - heute schon machen könnte. Aber es ist richtig, das auch gesetzlich festzuhalten.

Ich komme damit zu einigen Vorwürfen der Kantone und zu weiteren Vorteilen, die mich überzeugt haben. Ich weiss nicht, wer von Ihnen die Vorlage effektiv gelesen hat, und ich gebe zu: Es ist eine mühsame Sache. Man muss sich nämlich durch einen Paragrafenwald kämpfen, der kompliziert und unübersichtlich ist. Aber wir kommen nicht darum herum! Wenn Sie die Vorlage lesen, werden Sie sehen, dass die Planungskompetenz der Kantone im KVG-Bereich massiv gestärkt worden ist. Das war zum Beispiel eines meiner ganz persönlichen Anliegen. Die Kantone haben jetzt die Möglichkeit, via Spitalliste, via Leistungsaufträge Einfluss zu nehmen bzw. die Versorgung zu steuern. Vor allem haben wir die Rekursmöglichkeiten total eingeschränkt. Damit werden wir eine völlig neue Lage haben; es wird nicht mehr wie letztes Mal bei den Spitallisten sein, dass die Spitäler unendlich rekurrieren können. Das heisst, der Vorwurf der Kantone, sie könnten das Ganze nicht steuern, ist schlicht und einfach falsch.

Richtig ist aber - und ich wage es einmal auszusprechen, worum es vielleicht unter dem Tisch bei diesem Widerstand geht -: Es braucht Mut, als Gesundheitsdirektor diese Planungskompetenz wahrzunehmen. Man kann nämlich im Prinzip jedes Privatspital, das man auf seinem Gebiet nicht will, aus der Spitalliste entfernen. Das ist meines Erachtens ein grosser Vorteil. Man kann einem Privatspital, dessen Leistungen man zur Grundversorgung zählt, einen ganz präzisen Leistungsauftrag geben, der nur das beinhaltet, was für die Grundversorgung des Kantons wichtig ist, und nicht alles darum herum auch noch. Aber das schleckt keine Geiss weg: Man muss sich politisch exponieren, und das ist natürlich nicht so attraktiv, weil man nämlich auch der Bevölkerung erklären muss, warum ein Regionalspital zum Beispiel selbsttragend sein muss, wenn es der Grundversorgung nicht mehr entspricht.

Es war hochinteressant, der Begründung der Rückweisungsanträge zuzuhören; sie beruhen nämlich auf sehr unterschiedlichen Motiven. Ein Antrag wird hier ganz klar deshalb gestellt - ich habe Verständnis dafür, aber man muss sehen, worum es geht -, weil man Angst um die eigenen kleinen Spitäler hat. Dies angesichts der Situation, dass wir in der Schweiz immer noch rund 10 000 Spitalbetten zu viel haben.

Ein dritter Vorteil, der mich überzeugt hat, ist die Gleichbehandlung von stationärem und ambulantem Bereich. Es ist doch wirklich unsinnig, wenn der Anreiz, Patienten zu behandeln, nicht über die Qualität geschaffen wird, also darüber, was für den Patienten und seine Krankheit das Beste ist, sondern darüber, was für die Krankenkasse oder den Kanton billiger ist. Das darf nicht sein.

Ein vierter Vorteil, der heute zwar nicht zur Debatte steht, der aber integraler Bestandteil dieser Vorlage ist, ist für mich der Risikoausgleich. Für mich steht und fällt die ganze Vorlage mit der Veränderung des Risikoausgleichs, den wir im Dezember besprechen werden. Die beiden Vorlagen sind miteinander verbunden. Das ist nämlich der brisanteste Teil. Sie werden dann erleben, dass die Fronten wieder vollkommen anders verlaufen werden. Trotzdem ist es richtig, dass wir dafür sorgen, dass es endlich aufhört, dass die Kassen ständig Jagd auf die guten Risiken machen und mit zum Teil unwürdigen Mitteln versuchen, ältere Leute aus ihren Angeboten zu drängen.

Zu den Einwänden der Kantone gehört auch die Macht der Kassen als Monist. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür; ich bin auch keine grosse Anhängerin des Monismus. Aber auch hier gilt wieder: Wenn Sie die Vorlage lesen, dann sehen Sie, dass der Kanton selber wählen darf, wer der Monist ist, ob das die Kasse ist oder der Kanton selbst. Auch hier kann er das wieder selber in die Hand nehmen.

Ein weiterer Einwand der Kantone betrifft die Kosten. Ich verstehe die Angst, dass es zum Teil unberechenbar werden könnte, wie die Kosten aussehen. Aber auch dazu muss ich sagen - die Kommissionspräsidentin hat Ihnen das schon ausgeführt -: Was mich in dieser ganzen Debatte wirklich ärgert, ist, dass jeder Akteur, jeder Player, mit seinen eigenen Zahlen operiert und sie immer sozusagen als "Killerargument" auffährt, wenn es darum geht, einmal einen Schritt zu machen, sich zu bewegen.

Zu den 2,2 Milliarden Franken kann ich Ihnen sagen, dass das eine sehr kühne Behauptung der Kantone ist. Inbegriffen ist dabei das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, das wir nicht aus den Angeln heben können. [PAGE 691] Inbegriffen ist aber auch ein rechter Teil der Pflegekosten, und inbegriffen ist auch die Abgeltung für ausserkantonale Patienten. Das müsste man alles sozusagen abgleichen. Aber darum geht es ja nicht. Politisch geht es darum, dass wir im Moment einer Situation gegenüberstehen, in der die GDK entschieden hat, sich nicht zu bewegen, aus dieser Vorlage ein Machtpoker zu machen. In diesem Sinne kann ich Ihnen sagen: Ich habe nichts dagegen, wenn Sie die Vorlage zurückweisen. Aber machen Sie sich keine Illusionen, dass wir nachher die kostensparende Wunderlösung finden, der alle zustimmen. Im Gesundheitswesen findet das nicht statt. Kein Akteur will sich bewegen. Alle verteidigen ihren Besitzstand. Das ist das Tragische an dieser Situation: Jede Gruppe hat das Potenzial, mit dem Referendum zu drohen, wenn sie sich nicht bewegen will. Wenn die Kantone befriedigt sind, werden wieder andere nicht befriedigt sein. Wir werden nochmals versuchen, einen gangbaren Weg zu finden, aber ich möchte Sie vor Illusionen warnen.

Unterdessen ärgert es mich auch wirklich, dass das System schon so kompliziert ist, dass immer mehr nur noch Spezialisten den Durchblick haben. Das nützt natürlich den vereinigten Interessenvertretern. Ich mache Ihnen keinen Vorwurf, wenn Sie zum Teil die Vorlage nicht bis ins Detail beurteilen können. Ich habe mir Tage abringen müssen, um in diese Dossiers reinzuschauen. Aber die Situation ist unbefriedigend, weil sie es zulässt, dass immer wieder die Interessenvertreter über Grundsätze entscheiden, über die eigentlich politisch entschieden werden müsste.

Kurz und gut: Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann machen Sie sich keine Illusionen. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden, aber einen Schritt Richtung Kostendämpfung haben Sie mit der Rückweisung sicher nicht getan. Ich habe Befürchtungen; denn die Interessen der Kantone sind sehr unterschiedlich. Ich habe von vielen Gesundheitsdirektoren im bilateralen Gespräch sehr unterschiedliche Signale bekommen, und man hat sich jetzt sozusagen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner des Widerstandes geeinigt. Also machen Sie sich keine Illusionen, und helfen Sie nachher wirklich mit, damit wir keine Nulllösung produzieren. Das wäre politisch dann wirklich eine Kapitulation vor den Problemen. Ich meine, die Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, dass wir hier die Probleme nicht einfach nur vor uns herschieben und sie nicht lösen.

Zum Schluss: Es geht hier ja auch um Machtkämpfe und Widerstände. Ich habe sowohl in der Politik wie auch sonst in meinem Leben immer wieder erfahren: "Wenn der Widerstand zu gross ist, sollst du nicht frontal angreifen, sondern die Aikido-Strategie benutzen. Geh zwei Schritte zurück und schau, ob es einen anderen Weg gibt." Das versuchen jetzt die Kantone, und wir machen das auch. Aber: Wenn Sie nachher der Rückweisung zustimmen, will ich von niemandem mehr in einer allgemeinen Formulierung Klagen und Jammern über die steigenden Gesundheitskosten hören. Das ist dann wirklich nicht mehr angebracht, wenn man jeden Schritt, bei dem sich jemand bewegen soll, eigentlich im Prinzip verhindert.