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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 20 geht es um die Nichterwerbstätigen. Wie ist der Ist-Zustand? Nichterwerbstätige haben heute in fünf Kantonen Anspruch auf Familienzulagen, wobei - ausser im Kanton Genf - überall Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen bestehen. Die Familienzulagen für diese Kategorie sollen auch in Zukunft durch die Kantone geregelt werden. Die Höhe der Zulagen ist dieselbe wie bei den Arbeitnehmenden.

Die Kommission hat verschiedene Änderungen an der Fassung des Nationalrates vorgenommen. In Absatz 1 wird die Formulierung angepasst, da Selbstständigerwerbende ausgeschlossen sind. Es wird nachher in Absatz 2 - das scheint mir wichtig - zwingend eine Einkommensgrenze festgelegt. Sie entspricht jener, welche für die Kleinbauern im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft gilt. Mit anderen Worten: Die Obergrenze beträgt 30 000 Franken plus 5000 Franken je Kind. Ebenfalls wichtig ist, dass der Anspruch für Kinder, für welche Renten einer Sozialversicherung ausgerichtet werden, ausgeschlossen wird. Damit sollen Doppelzahlungen vermieden werden.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, hier auch für Nichterwerbstätige Kinderzulagen [PAGE 722] einzuführen. Heute erhalten sie diese Zulage von den Kantonen - die Arbeitgeber sind ja nicht betroffen - wahrscheinlich in Form von Sozialhilfe. Wir schlagen Ihnen vor, diese Sozialhilfe durch Kinderzulagen zu ersetzen, aber mit einer Obergrenze von 30 000 Franken wie in der Landwirtschaft, und vor allem schliessen wir alle Doppelzahlungen aus. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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