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Fetz Anita · Ständerat · 2005-09-21

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie dringend, auf diese Vorlage einzutreten, und möchte Sie daran erinnern, dass es ein fast jahrzehntealtes Anliegen ist, dass Kinderzulagen in der Schweiz ein Recht und eine Anerkennung der Familienleistung sind.

Wenn man Ihnen zuhört, Herr Kuprecht, dann könnte man meinen - wenn man das auf den Punkt bringt; es ist nicht so, dass alle Parteien von der Familienpolitik reden -, Sie wünschten im Prinzip vor allem, dass die Leistung von Familien, die von Armut bedroht sind, mit Sozialhilfe abgegolten wird. Das ist der grosse Unterschied. Es geht hier nicht darum, dass Kinderhaben sozusagen im Worst Case ein Problem der Sozialhilfe ist, sondern es geht darum, dass wir heute über ein Kernelement einer kohärenten Familienpolitik debattieren.

Ich möchte Sie auch dringend auffordern, hier wirklich Taten statt Sonntagsreden folgen zu lassen und damit eine echte Anerkennung für unsere Familien in diesem Lande auszusprechen.

Unser Kommissionssprecher hat es schon gesagt: Das heutige System - ich nenne es "das teure kantonale Jekami" - ist ungerecht, es hat nämlich bei den Kinderzulagen ganz verschiedene Ansätze, es ist völlig dem Zufall überlassen, wie viel jemand erhält. Wenn jemand im Kanton Aargau wohnt, erhält er leider sehr viel weniger, als wenn er im Kanton Wallis wohnt. Ich glaube, mit der Kaufkraft kann man das nicht begründen. Das System ist administrativ aufwendig, ja geradezu monströs; die etwa 800 Familienausgleichskassen, die es gibt, sind ein riesiger Kostenpunkt. Auch hier ist eine Vereinheitlichung eine vernünftige Sache. Das System ist auch lückenhaft; wir haben etwa 180 000 Kinder in der Schweiz, die keine Zulage haben. Und was für mich der ganz entscheidende Punkt ist: Das System entspricht nicht den Anforderungen, die durch die moderne Mobilität gestellt werden.

Heute verlangt die Arbeitswelt von den Familien, dass sie mobil sind, dass sie sich nach dem Arbeitsplatz richten und dass sie umziehen. Wir haben übrigens auch zwei Bundesgerichtsentscheide, die genau das moniert haben, dass die heutige Regelung zu grossen Ungerechtigkeiten und zu grossen Abgrenzungsproblemen führt: Wer soll dann die Familienzulage bekommen, wenn der Vater in Zürich arbeitet und die Mutter in Basel eine Teilzeitstelle hat? Dann gibt es auch noch die neuen Patchworkfamilien. Wir müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass die Familien sehr viel bunter geworden sind und die Arbeitswelt Mobilität verlangt. Die Antwort darauf liegt in einer kohärenten Familienpolitik, in einer Harmonisierung auf Bundesebene, mit einer einheitlichen Referenzgrösse. Die Kommission des Ständerates schlägt Ihnen genauso wie der Nationalrat 200 Franken Kinderzulage und 250 Franken Ausbildungszulage vor.

Es ist übrigens nicht so, dass die Vorlage - wie Kollege Kuprecht gesagt hat - sehr viel teurer wird für die Arbeitgeber. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben heute Zulagen, die auf demselben Stand wie vor 25 Jahren sind. Die Kosten sind aber für die Familien letztendlich wesentlich gestiegen. Es ist auch nicht so, dass sich die Wirtschaft nur beteiligt, sondern sie erhält auch etwas dafür. Vergessen Sie nicht: Die Zulagen, das sind auch etwa 600 Millionen Franken an Kaufkraft, die nachher der Wirtschaft zur Verfügung stehen. All diese Gründe sprechen dafür, heute wirklich einen Schritt zu machen und das Kinderzulagensystem materiell zu harmonisieren. Damit meine ich einen ganz wichtigen Punkt: das Problem auf den Tisch der Politik zu bringen und in einem ersten Schritt zu lösen. Wir brauchen nämlich einen neu ausbalancierten Generationenvertrag.

Auf etwas sind wir in der Schweiz alle stolz: Ich gehöre auch zu jenen, die sagen, dass wir einen ausgezeichneten Generationenvertrag in Bezug auf die ältere Generation haben. Wir haben dort ein Dreisäulenprinzip. Wir brauchen aber heute auch auf der anderen Seite des Generationenvertrages eine gewisse Solidarität, das heisst, wir brauchen dort das, was ich das Viersäulenprinzip nenne. Einerseits sollen Familien über Steuerabzüge entlastet werden; das haben wir bereits gemacht. Andererseits sollen Kinderzulagen ein Recht, eine Anerkennung der Familien sein; das soll heute geschehen. Dann haben wir für bedürftige Familien die Ergänzungsleistungen. Der vierte Punkt in diesem Viersäulenprinzip für eine kohärente Familienpolitik ist natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich habe mich übrigens ausserordentlich darüber gefreut, dass sich überparteilich die Idee durchgesetzt hat, die Tagesschulen jetzt effektiv anzugehen. Unser Rat wird ja dann auch über den Vorstoss entscheiden können, den die Kolleginnen im Nationalrat gestern überparteilich eingereicht haben.

Sie sehen also aus dieser Zusammenstellung: Es kann nicht sein, dass der Generationenvertrag nur in Richtung ältere Generation geht, sondern er muss zwingend auch eine Solidarität gegenüber der jüngeren Generation enthalten, die Kinder hat und heute unter schwierigen, auch materiell schwierigen Bedingungen aufzieht. Das, Kollege Kuprecht, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die man nicht einfach auf der Ebene der Sozialhilfe erledigen kann.

Zum Schluss möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Vorschlag Ihrer Kommission in Bezug auf die Kosten deutlich abgespeckt ist dadurch, dass die Selbstständigerwerbenden nicht einbezogen sind, was ich ein Stück weit bedaure. Aber ich weiss: In der Politik muss man halt manchmal auch die Mehrheiten ausbalancieren, das war Ihrer Kommissionsmehrheit wichtig. Die Selbstständigerwerbenden sind nicht drin, und in Bezug auf die Nichtselbstständigerwerbenden ist die Vorlage klar eingeschränkt worden. Der Vorschlag Ihrer Kommission wird nach meinen Berechnungen etwa 200 Millionen Franken günstiger werden als die Fassung des Nationalrates.

Kurz und gut, ich möchte Sie dringend bitten, auf diese austarierte Vorlage einzutreten und den Familien in unserem Land endlich ein einheitliches, gerechtes Zulagensystem bei den Kinderzulagen zu gewähren.