Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Wir haben zuerst einmal den Titel geändert: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichtlandwirtschaftlicher Berufe". Die Kommission beantragt Ihnen, den Geltungsbereich dieses Abschnittes auf Arbeitnehmende zu beschränken, so, wie das im ersten Entwurf der nationalrätlichen Kommission von 1998 der Fall war. Deshalb werden die Selbstständigen aus allen Bestimmungen gestrichen, mit Ausnahme von Artikel 7 Absatz 1, der die Anspruchskonkurrenz regelt.
Bei der Umschreibung der Unterstellung wird auf die AHV Bezug genommen. Der Geltungsbereich des ersten Abschnittes umfasst alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erfasst sind. Ebenfalls einbezogen sind die Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, abgekürzt "Anobag". Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass es etwas mehr als 2000 Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber gibt, deren Lohnsumme insgesamt etwa 120 Millionen Franken beträgt.
Wie gesagt: Die Kommission beantragt Ihnen, auf eine obligatorische Regelung für die Selbstständigerwerbenden zu verzichten.