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David Eugen · Ständerat · 2005-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte klarstellen, dass die Weko auch im unterschwelligen Bereich den Rechtsweg beschreiten kann, er endet einfach vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Das kann die Weko; sie kann eingreifen. "Unterschwellig" bezieht sich auf Lieferungen und Dienstleistungen bis 250 000 Franken und Bauten bis 10 Millionen Franken. Die Weko kann intervenieren, bis zum Verwaltungsgericht. Aber wenn sie dort nicht durchkommt, dann geht es nicht mehr weiter. Im Prinzip kann man das Bundesgericht nicht mehr in Bezug auf das Binnenmarktgesetz anrufen. Es bleibt stattdessen eine gewisse föderalistische Anwendung durch die kantonalen Verwaltungsgerichte. Ausserdem ist es so, dass es sicher eine gewisse Bedeutung für den unterschwelligen Bereich hat, wenn ein Bundesgerichtsentscheid gefällt wird, da dieser Entscheid bei allen kantonalen Verwaltungsgerichten dann ein entsprechendes Gewicht hat.

Deshalb dient die Lösung der Minderheit sicher dem Ziel, dass man bezüglich des unterschwelligen Bereichs eine einheitliche Sicht dafür erhält, wie das Binnenmarktgesetz angewendet wird. Demgegenüber ist die Mehrheit der Meinung, man könne im unterschwelligen Bereich eine Rechtskontrolle, die auch von der Weko begleitet ist, mit mehr föderalistischen Verschiedenheiten akzeptieren. Das ist für mich die Differenz, die hier zur Debatte steht. Wenn man wirklich der Meinung ist, man müsse etwas unternehmen, müsste man an sich für den Antrag der Minderheit sein; deshalb bin ich auch bei der Minderheit. Aber die Mehrheit hat auch gute Gründe.