Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-09-27
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Das Binnenmarktgesetz ist ein typisches Ja-aber-Gesetz. Alle sind dafür. Es macht ja tatsächlich keinen Sinn, dass wir zwischen den Kantonen Zulassungshürden aufbauen, während wir heute in der Schweiz ganz andere Fragen beantworten müssen: nämlich, wie die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Kommt hinzu, dass es unvorstellbar ist, mit dem Abschluss der bilateralen Abkommen und der gegenseitigen Anerkennung von Fähigkeitsausweisen ausländische Fähigkeitsausweise anzuerkennen, während interkantonal Hürden bestehen, weil dort Fähigkeitsausweise nicht anerkannt werden.
Es spricht also alles für dieses Gesetz - wenn ich auch darauf hinweisen möchte, dass ich den Wachstumseffekt, der jetzt mit diesem Gesetz verbunden wird oder der von diesem Gesetz erhofft wird, für sehr gering halte. Nicht nur ich halte ihn für sehr gering; auch Professor George Sheldon, der für dieses Gesetz eine Studie erarbeitet hat, hat gesagt, dass der Wachstumseffekt dieser Vorlage hinter dem Komma liegt. Wir müssen uns auch daran erinnern, dass gerade 7 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in Berufsgruppen arbeiten, die mit solchen Marktzugangsschranken konfrontiert sind.
Trotzdem, glaube ich, können wir auf diese Gesetzesrevision eintreten. Aber eben, bei der Beratung haben dann die Aber begonnen. Es wurden - wie auch heute wieder - mehrfach Befürchtungen geäussert, wonach dieses Gesetz in den Bereichen des Konsumentenschutzes, des Umweltschutzes, bei Sicherheits- oder bei sozialen Normen zu einer Nivellierung nach unten führt. Einzelne Branchen, z. B. die Gastronomie, haben diese Befürchtungen sehr stark geäussert. Ich meine, wir sind diesen Befürchtungen mit unserem Vorschlag, das Lebensmittelgesetz zu ändern, entgegengetreten, und ich kann diese Bestimmungen in dieser Form mittragen.
Andere Branchen - auch das haben wir heute gehört - haben gehofft, dass mit dem Binnenmarktgesetz nun endlich auch generell Zulassungsregeln überprüft oder überhaupt erst eingeführt werden. Diese Hoffnungen werden mit diesem Gesetz nicht erfüllt, weil das Binnenmarktgesetz ja nur die gegenseitige Anerkennung von Zulassungsbestimmungen regelt, nicht aber die Zulassung überhaupt. Trotzdem habe ich wie verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner Verständnis für diese Anliegen, z. B. für jene der Architekten, aber auch für jene Anliegen aus den Gesundheitsberufen, die eine Regulierung ihrer Berufstätigkeit betreffen.
Einen ersten Schritt haben wir mit der Motion gemacht, die Ihnen die WAK heute ebenfalls vorlegt. Ich unterstütze diese Motion, erwarte vom Bundesrat aber auch, dass er hier einen Schritt vorwärts geht.
Die Schwäche dieses Gesetzes liegt meines Erachtens nicht darin, dass es zu wenig oder zu viel Rücksicht auf einzelne [PAGE 757] Branchen nimmt, sondern darin, dass beträchtliche Unklarheiten bestehen bleiben. Der Kommissionssprecher musste in der Kommission immer wieder aufgefordert werden, er solle dann im Rat unbedingt auf dieses und jenes hinweisen und mit seinen Ausführungen zur Klärung beitragen. Sie werden das zum Beispiel dann bei Artikel 2 Absatz 5bis, bei der Anerkennung der kantonalen Vollzugsentscheide, erneut feststellen können. Ich ziehe deshalb das Fazit, dass die Stossrichtung dieses Gesetzes stimmt. Doch der Klärungs- und Erklärungsbedarf ist in diesem Gesetz überdurchschnittlich hoch, und das ist für die Arbeit des Gesetzgebers leider nicht gerade ein Kompliment.
Ich empfehle Ihnen trotzdem, auf dieses Gesetz einzutreten. Da ich seine Wirkung aber als gering einschätze, wird dieses Gesetz vermutlich auch nicht so viel Staub aufwirbeln, wie es dies während der Beratungen getan hat.