Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-09-27
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Das bisher geltende Binnenmarktgesetz hat noch zu keiner spürbaren Öffnung des Binnenmarktes geführt. Viele Hoffnungen haben sich leider als Illusion erwiesen. Entsprechend ist die Revision zu begrüssen. Es ist zu hoffen, dass die jetzt zu beschliessenden Änderungen von Erfolg gekrönt sein werden. Denn das Gesetz wäre eine unerlässliche Massnahme zur Belebung des Wettbewerbs im Binnenmarkt und zur Stärkung der Wachstumskräfte.
Die wichtigsten Punkte betreffen die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf die gewerbliche Niederlassung, eine Verschärfung der Voraussetzungen für zulässige Marktzutrittsbeschränkungen; ferner wird die gegenseitige Anerkennung von kantonalen oder kantonal geregelten Fähigkeitsausweisen vereinfacht und vereinheitlicht, und der Weko wird ein Beschwerderecht zugewiesen. Das heisst, offene und versteckte regulatorische Eintrittshürden werden abgebaut, was nicht nur die Mobilität der Arbeitskräfte stärkt, sondern sich auch auf die Preise in der schweizerischen Binnenwirtschaft auswirken wird.
Ob diese Änderungen, die wir jetzt vornehmen, die heutigen Hoffnungen erfüllen werden, wird sich weisen. Ich gehe aber davon aus, dass auch hier weitere Revisionen nötig sein werden. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass auch Regelungen der einzelnen Branchen, die gestärkt werden müssen, nötig sind. Das heisst, dass die einzelnen Branchen auch selber aktiv werden müssen, um gewisse Qualitätsnormen zu verbessern.
Was die Beschwerdekompetenz der Weko betrifft, so möchte ich Sie bitten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Zur Stärkung der Wettbewerbskommission hat der Nationalrat ihr bei unzulässiger Marktzugangsbeschränkung nämlich ein Beschwerderecht bis vors Bundesgericht eingeräumt, weil der nichtdiskriminierte Zugang auch im Beschaffungsverfahren unterhalb der Schwellenwerte gewährleistet sein muss und - falls diese Bestimmung verletzt wird - auch die Weko die Beschwerde weiterziehen können muss.
Gestatten Sie mir noch einige Ausführungen zum Antrag der Kommission betreffend Lebensmittelrecht: Es geht hier darum, eine Interessenabwägung zwischen der Marktliberalisierung und dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vorzunehmen. Insbesondere in Branchen mit einem erheblichen Gesundheitsgefährdungspotenzial - wie dem Medizinalbereich, aber auch dem Gastgewerbe - müsste die Möglichkeit bestehen, schweizweit Minimalstandards festzuschreiben. Gemäss Binnenmarktgesetz hat nun jedermann aufgrund der staatlichen Marktzugangsregelungen problemlos die Möglichkeit, einen entsprechenden Betrieb zu übernehmen.
Bei etwa 8000 gastgewerblichen Betrieben wechselt die Führung einmal pro Jahr. Man muss nun aufpassen, dass die vollständige Freizügigkeit nicht eine Nivellierung der Ausbildung auf dem tiefsten Niveau aller Kantone bis in die Bereiche Hygiene und Lebensmittelsicherheit hinein verursacht. Kontrolle ist wichtig, sie muss stattfinden. Aber sie kann ein minimales Wissen nicht ersetzen. Das heisst, wenn bei einer Kontrolle ein Tatbestand beanstandet wird, ist es eigentlich schon zu spät. Es muss präventive Möglichkeiten geben: Es ist nur unsauber, aber nicht weiter schlimm, wenn auf einem Tisch Brosamen liegen oder wenn man schlecht bedient wird; aber es ist schlimm, wenn gesundheitliche Schäden in Kauf genommen werden müssen, weil der Chef die elementarsten Hygienevorschriften oder Aufbewahrungsvorschriften zu wenig kennt und sich der Konsequenzen nicht bewusst ist, die sich daraus ergeben können.
Ich hätte es begrüsst, wenn mein damaliger Antrag ins Binnenmarktgesetz aufgenommen worden wäre. Da das aber aussichtslos war, bin ich dankbar, dass wir nun wenigstens eine Lösung im Lebensmittelgesetz gefunden haben. Entsprechend bin ich für Eintreten und Zustimmung.