preparatory:AB 59165
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Hier hat der Nationalrat den Passus "in anderer Weise seine Würde missachtet", der auch in der Version des Bundesrates stand, wiederaufgenommen. Das entspricht Artikel 1 und Artikel 4 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, und so wollten wir anfangs auch dem Nationalrat folgen, in dem Sinne, dass die Definition der Missachtung der Würde im Gesetz dann auch entsprechend entwickelt werden muss.
Unser Kollege Schiesser hat darauf hingewiesen, dass nirgends eine entsprechende Strafbestimmung, die den Menschen betrifft und die die Verletzung der Würde eines Menschen mit Gefängnis bedroht, zu finden ist. Wir dürften keine Bestimmung aufnehmen, die nicht einmal im Humanstrafrecht vorhanden sei. Dies hat unsere Kommission dermassen verunsichert, dass wir einstimmig an unserer Version festgehalten haben.