Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-09-27
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Ich glaube, nach den Ausführungen von Frau Fetz muss man auch die Stimme der Praxis hören, und damit deklariere ich auch meine Interessenbindung zur Nahrungs- und Lebensmittelindustrie und zur Fleischwirtschaft.
Ich muss Ihnen sagen: Dort ist diese Bestimmung mit äusserster Besorgnis aufgenommen worden. Dort, Frau Fetz, hängen sehr viele Arbeitsplätze von solchen Vorschriften ab, die die Sache immer wieder verteuern, bürokratischen Aufwand verursachen, unpraktikabel sind. Ich muss Ihnen sagen: Die Praktiker, die tagtäglich mit diesen Dingen konfrontiert sind - von den kleinen und mittleren Unternehmen bis zu den Grossverteilern -, sagen mir, dass solche Bestimmungen betriebswirtschaftlich äusserst grosse Probleme aufwerfen. Die Bestimmung ist gut gemeint, hat aber ökonomisch gravierende Auswirkungen; und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Kennzeichnung ist durch das Lebensmittelgesetz und das Landwirtschaftsgesetz geregelt. Bereits diese doppelte Gesetzesgrundlage - das wissen wir aus der täglichen Praxis - verursacht Vollzugsprobleme. Diese Probleme würden durch eine weitere Gesetzesgrundlage vervielfacht.
2. Gesundheits- und Täuschungsschutz sind die Ziele der Kennzeichnung. Hinzu kommen agrarpolitische Motive, die durch die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung geregelt sind. Und jetzt wollen Sie in die Deklarationsvorschriften einen weiteren Bereich einbauen, den Tierschutz. Weitere Vorschriften machen die Sache aber schlussendlich vollends unübersichtlich.
3. Bereits heute regelt der Bund die Deklaration nach Herkunft und Produktionsmethoden. Kennzeichnungen zur Tierhaltung werden freiwillig, zum Beispiel durch Labelsysteme, realisiert. Dadurch ist die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten gewährleistet.
4. Die Deklarationsvorschriften sind schon heute kompliziert: Vier Gesetze und sieben Verordnungen enthalten zahlreiche Bestimmungen. Sie können sich das einmal anschauen: Vier Gesetze und sieben Verordnungen, das ist unüberblickbar. Die schweizerischen Etiketten, schauen Sie sie einmal genau an, sind in der Praxis schwer, äusserst schwer interpretierbar. Und wenn wir jetzt noch weitere bürokratische Hemmnisse aufbauen, schaffen wir Komplikationen. Das ist nicht wegzudiskutieren. Das gilt es zu vermeiden.
5. Die Kennzeichnungsvorschriften über die Art der Tierhaltung sind bei einigen Produkten undurchführbar - Sie haben sie selber aufgezählt -, wenn die Nahrungsmittel von verschiedenen Tieren unterschiedlicher Herkunft stammen. Deshalb ist bei einigen Importprodukten eine solche Deklaration schlicht und einfach unmöglich. Wir haben übrigens auch einige Produkte, die in der Schweiz angeboten werden und dieses Kriterium der Zusammensetzung aus Tieren unterschiedlicher Herkunft erfüllen.
6. Die geforderte Deklarationsvorschrift - da ist meine Meinung ganz anders als jene, die in der Dissertation vertreten wird; da haben wir auch andere Gutachten - geht weit über alle internationalen Gepflogenheiten hinaus. Sie würde die laufende Harmonisierung untergraben: Jetzt haben wir das Lebensmittelrecht durch einige zusätzliche bürokratische Auflagen für die Lebensmittelindustrie wieder mit dem Recht der EU harmonisiert, und jetzt kommen wir wieder mit einer [PAGE 746] neuen bürokratischen Auflage. Wenn diese Deklarationsvorschriften tatsächlich so umgesetzt würden, dann würden sie auch in Bezug auf die WTO - so ist meine Meinung - ein völkerrechtswidriges technisches Handelshemmnis bedeuten.
Jetzt denke ich an die Briefe, die ich übers Wochenende bekommen habe; sie sind sehr zahlreich, das muss ich sagen. Da wird überall geschrieben, der Bundesrat hätte jetzt die Möglichkeit, dies alles so umzusetzen, wobei ja auch in Ihrem Votum zugegeben wird, dass es praktische Probleme geben kann - sagen wir es einmal so. Aber wollen wir das wirklich, wollen wir neben der jetzigen Gesetzgebung für die Deklarationsvorschrift in der Schweiz künftig noch eine weitere Deklarationsvorschrift, die für ein Produkt etwas weiter, für ein anderes Produkt etwas weniger weit geht? Ich glaube, dass wir nach dem "Labelsalat", der von vielen Konsumenten kritisiert wird, nicht einen Deklarationswirrwarr schaffen sollten.
Genau dieser Punkt bedeutet für mich, dass wir diesen Minderheitsantrag ablehnen müssen. Er ist gut gemeint, aber die Praxis, die Ökonomie, die Betriebswirtschaft und die internationalen Abkommen sprechen ganz klar dagegen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.