Lauri Hans · Ständerat · 2005-09-28
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 48 will der Bundesrat die Rechnungslegung nach allgemein anerkannten Standards durchführen. Mit dem allgemein anerkannten Standard ist der Standard nach Ipsas gemeint, also nach den "International Public Sector Accounting Standards". Dieser Standard wurde von einer privatrechtlichen Vereinigung ausgearbeitet. Er unterliegt, wie die gängigen Standards im privaten Rechnungswesen, einer ständigen Weiterentwicklung. Zurzeit ist er noch nicht einmal erstmals ganz entwickelt.
Die grundsätzliche Übernahme dieses Standards für das Rechnungswesen des Bundes ist von niemandem bestritten. Wir müssen aber damit rechnen, dass weder heute noch in der Zukunft ausnahmslos alle Bestimmungen von Ipsas übernommen werden können. Aus allgemein rechtlichen Überlegungen schien es Ihrer Kommission höchst problematisch, eine Gesetzgebung des Bundes direkt mit einem privaten Regelwerk zu verknüpfen. Wir wollen deshalb wie der Bundesrat auf die ausdrückliche Erwähnung von Ipsas verzichten.
Völlig unbestritten war, dass der Bundesrat jede Abweichung von Ipsas im Anhang zur Staatsrechnung aufzuzeigen und zu begründen haben wird. Hinsichtlich Transparenz bezüglich Veränderungen und Abweichungen sollen hier ganz selbstverständlich die gleichen Anforderungen wie bei einer börsenkotierten privaten Unternehmung gelten.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, hier festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten.