David Eugen · Ständerat · 2005-09-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Es liegt auf der Hand, dass sich die St. Galler Standesvertreter mit diesem Geschäft auseinander setzen. Sie möchten auch wissen, ob die Grundlagen, die von verschiedenen Seiten für dieses Geschäft zur Anwendung gebracht wurden, richtig sind und wie das zu beurteilen ist.
Als ich zum ersten Mal hörte, es sei bei diesem Geschäft nicht mit rechten Dingen zugegangen beziehungsweise die Bundesräte Villiger und Blocher seien quasi vom Kanton St. Gallen über den Tisch gezogen worden, war ich von dieser Aussage schon überrascht. Ich kenne nämlich die beiden Herren als sehr tüchtig - auch sehr geschäftstüchtig - und weiss von ihnen, dass sie die Dinge genau anschauen. Darum habe ich mir dann auch die Details dieser Rechnung geben lassen und geschaut, warum die eine Lösung viel günstiger sein soll als die andere.
Es ist ein Geschäft, bei dem die grundlegenden Parameter in beiden Fällen genau gleich sind. Es kostet 82 Millionen Franken; davon bezahlen der Kanton St. Gallen 43 Prozent und der Bund 57 Prozent. Das ist die Basis der Abmachung. Seinerzeit haben Herr Villiger und dann auch Herr Blocher das bestätigt und eine Kaufmiete, also einen Kauf, abgeschlossen. Eine Kaufmiete ist quasi ein Kauf auf Abzahlung, und zwar beträgt die Abzahlungsdauer 50 Jahre. Der Bund hat also ausgehandelt, dass man dieses Gebäude mit einer Abzahlungsleistung über 50 Jahre kauft.
Das wird einer Lösung gegenübergestellt, bei der sofort gekauft und direkt bezahlt wird. Das wird hier richtig gemacht; der Bauwert wird ausgerechnet. Zwischen den beiden Lösungen besteht, auf heute berechnet, eine Differenz von 6 Millionen Franken; die Kaufmiete kostet 108 Millionen, der Kauf kostet 102 Millionen Franken. Das ist die rein rechnungsmässige Basis. Diese Differenz muss man anschauen und fragen: Ist die Differenz von 6 Millionen Franken zwischen den beiden Lösungen gerechtfertigt?
Ich habe mich bemüht, herauszufinden, warum diese Differenz von 6 Millionen entsteht. Sie entsteht daraus, dass ein unterschiedlicher Kapitalisierungszinssatz angenommen wird. Für die Miete wird mit 3,5 Prozent gerechnet, für den Kauf mit 3,4 Prozent. Wenn man diesen Unterschied macht, gibt es im Resultat dann eine solche Differenz.
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Der Unterschied wird gemacht mit der Begründung, der Bund könne sich das Geld am Kapitalmarkt billiger beschaffen. Das stimmt; als Käufer kann er Geld billiger aufnehmen, er hat eine bessere Bonität und kann somit seine Vorhaben besser finanzieren als Kantone oder auch Private. Das ist ein Vorteil, den der Bund immer hat. us dieser Sichtweise müsste der Bund überhaupt nie Mieter, sondern immer Käufer sein, weil er sagen kann: In der Regel fahre ich besser, weil ich Zinskonditionen habe, die besser sind als jene, die sich im marktüblichen Mietzins widerspiegeln.
Warum haben die Bundesräte Villiger und Blocher seinerzeit dennoch die Kaufmiete bevorzugt? Das hat soeben Kollege Jenny ausgeführt: Es war wegen dem EP 2003. Dieser Betrag - es waren damals 47 Millionen Franken - hätte dort eingestellt werden müssen. Um jetzt die Kürzung, welche beim Bundesamt für Bauten und Logistik vorgegeben war, besser "handeln" zu können, hat man gesagt: Also gut, wenn wir das verteilen und eine Kaufmiete vorsehen, muss das so nicht eingestellt werden.
Es stimmt, was gesagt wurde: Gespart wurde damit gar nichts. Das ist einfach eine Verteilung der Bezahlung, die sonst in einem Mal anfällt, auf 50 Jahre. Das kann man machen; das kann Vor- und Nachteile haben. Aber dieser Lösung haben wir damals zugestimmt; sie wurde ja dem Parlament mit diesem Sparprogramm vorgelegt. Wir haben alle gewusst, dass das Gebäude erstellt werden muss, dass wir aber mit dieser Lösung, die Zahlungen zu verteilen, das EP 2003 besser über die Bühne bringen konnten. Von daher denke ich schon, es sei eine Frage von Treu und Glauben, wenn wir zwei Jahre später sagen: Jetzt ist das EP 2003 durch, und wir wählen wieder die andere Lösung, die aus heutiger Sicht vorteilhafter wäre, weil der Bund am Kapitalmarkt bessere Konditionen hat.
Dabei kommt noch ein Weiteres hinzu: Wir wissen auch nicht, wie sich der Mietindex und die Teuerung entwickeln. Es gibt noch mehrere Unbekannte in dieser Rechnung. Wir könnten also das Geschäft ein nächstes Mal wieder zurückweisen und sagen, wir könnten von einer anderen Teuerungsentwicklung ausgehen - einer schlechteren oder einer besseren, als sie als Grundlage für den seinerzeitigen Vertrag verwendet worden sei.
Ich finde, dieser Vertrag ist seinerzeit unter bestimmten Rahmenbedingungen abgeschlossen worden, und beide Partner haben sich darauf verlassen, dass man sich daran orientiert. Wir wissen, dass sich die Zinsen und die Teuerung ändern können, was nachträglich Differenzen zugunsten des einen oder des anderen ergibt. Auf jeden Fall ist die Differenz von 6 Millionen Franken, die man heute ausrechnen kann, nicht so gross, dass sie eine Rückweisung als verhältnismässig erscheinen lässt. Das wäre anders, wenn eine Differenz von 20, 30 Millionen resultieren würde; aber eine Differenz zwischen 102 und 108 Millionen Franken, die nur auf Schätzgrössen beruht, rechtfertigt es nicht, dieses Geschäft zurückzuweisen.
Es kommen noch zwei politische Überlegungen hinzu:
1. Es wurde gesagt, dass das Geschäft im Kantonsrat St. Gallen gestern auf dieser Geschäftsgrundlage vom dortigen Parlament gutgeheissen wurde, im Sinne auch des Grundsatzes "Pacta sunt servanda". Man hat den Vertrag so, wie er damals abgemacht worden ist, jetzt quasi ratifiziert.
2. Ich denke auch, dass sich Verzögerungskosten ergeben würden. In St. Gallen könnte man mit dem Bau Anfang nächsten Jahres beginnen. Der Wettbewerb wird gegen Ende Jahr abgeschlossen sein. Wenn das Geschäft jetzt in der Schwebe bleibt, denke ich, dass es für beide Seiten - für den Kanton und für den Bund - nicht so einfach sein wird, Geld auszugeben, wenn die Rechtsgrundlagen für das Ausgeben des Geldes gar nicht vorhanden sind. Also muss zugewartet werden, bis mit dem Bau begonnen werden kann. Ich glaube, dass die Kosten, die daraus dann noch resultieren, wesentlich grösser sein werden als diese Schätzdifferenz, die uns heute hier vorliegt.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, den Rückweisungsantrag der Kommission abzulehnen.