Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-09-29
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Nach diesem letzten Votum erlaube ich mir, doch noch einen anderen Aspekt ins Zentrum zu rücken.
Ich bin überzeugt, dass unsere Demokratie, unsere Referendumsdemokratie, vor allem unsere moderne Referendumsdemokratie, auf den Rat der Behörden angewiesen ist. Es geht mir jetzt nicht um rechtliche, sondern es geht mir um staatspolitische Überlegungen. Es ist ein fundamentales Missverständnis, das hinter dieser Initiative steckt. Auch wenn wir in diesem Rat im Ergebnis einverstanden sein sollten, dann zeigt gerade das: Dieses Einverständnis reicht noch nicht. Wir haben uns nach der parlamentarischen Beratung mit den Problemen im Abstimmungskampf auseinander zu setzen, wir haben mit der Bevölkerung darüber zu diskutieren. Herr Inderkum hat bereits auf diese zwei Phasen unserer Auseinandersetzung hingewiesen. Das Wort von der "gelenkten Demokratie" oder der "bezahlten Demokratie" empfinde ich als Polemik.
Für mich gibt es heute zwei Hauptbegründungen für das Engagement des Bundesrates in der zweiten Phase des Abstimmungskampfes, eine historische und eine moderne, bezogen auf das Medienzeitalter in unserer zerstrittenen Gesellschaft.
Historisch beruht unsere politische Gemeinschaft auf zwei Pfeilern: Volk und Behörden. Das Vorbild ist doch immer noch die Versammlungsdemokratie, zum einen in den Landsgemeindekantonen, aber auch in den vielen Hundert Versammlungsdemokratien in unseren Gemeinden, in denen bewusst der Vorsitzende, der Ammann, der Präsident, sowohl die Versammlung wie auch die Behörde leitet. Hier haben Volk und Behörden nebeneinander unantastbare Kreise von Zuständigkeiten. Dahinter stehen Vorbilder aus dem alten Griechenland, aus Rom, aus den italienischen [PAGE 800] Stadtrepubliken usw.; wir kennen das alles. Max Imboden sprach von der "konsiliaren Demokratie" und von der Synthese zwischen Volksherrschaft und Autorität.
Es ist die historische Leistung der Schweiz des 19. Jahrhunderts, dass man diese Grundidee mit dem Referendum aus dem kleinen Raum hinaus in den Flächenstaat getragen hat. Aber auch das Referendum beruht wie die Versammlungsdemokratie immer noch auf diesen zwei Pfeilern: Volk und starke Behörden. Es gibt in unserer Ordnung keine Vorlage, die direkt ans Volk geht, es sei denn durch einen Antrag des Parlamentes, in der Regel vorher auch durch einen Antrag des Bundesrates. Das zeigen diese zwei Phasen: Es gibt eben nicht nur unsere parlamentarische Beratung, sondern danach - und erst danach - folgt die eigentliche Auseinandersetzung im Abstimmungskampf. Nur darüber müssen wir hier diskutieren.
Im Medienzeitalter kommt ein neuer Bedarf für diesen Behördenbeitrag dazu. Wir wissen alle, was sich verändert hat: Die Zeitungen haben sich von den Parteien gelöst. Die Medien wurden kommerzialisiert und internationalisiert. Sie kümmern sich hauptsächlich um Personen und Unterhaltung. Sie haben oft - für uns häufig politisch schmerzhaft - einen Führungsanspruch in Bezug darauf entwickelt, welches die Themen sind, welche sie und nicht mehr wir auswählen. Dazu gehört auch die Bedeutung des finanziellen Aufwands. Das geschieht vor dem Hintergrund einer zerstrittenen Gesellschaft; davon leben ja die Medien zu einem guten Teil. Sie wollen diese Zerstrittenheit. Das bringt Aufmerksamkeit und damit Ertrag in die Kasse. Aber damit wird die Verwirrung in der Diskussion grösser. Das gilt gerade dann, wenn wir gelegentlich über übermächtige Private klagen, Herr Kollege Schmid. Dann ist umso mehr das Bedürfnis vorhanden, wieder einen Wegweiser zu finden - kein Diktat, aber eine Meinung, an der man sich orientieren kann.
Ich empfinde das so, wie es der Herr Kommissionspräsident gesagt hat und wie es übrigens auch in der Botschaft steht: Der Bundesrat hat eine Teilnahmepflicht, nicht nur ein Teilnahmerecht - auch Herr Inderkum hat das gesagt -, und zwar schlicht darum, weil nur er handlungsfähig ist. Wir haben also im Abstimmungskampf zwei behördliche Einflüsse: Auf der einen Seite haben wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die die Auseinandersetzung aus den Räten in die Öffentlichkeit tragen - kontrovers, richtig! Auf der anderen Seite haben wir die Aufgabe des Bundesrates, die Mehrheit darzustellen - einverstanden, das sollte eine geschlossene Darstellung sein. Das ist legitim, der Herr Kommissionspräsident hat das unterstrichen. Selbstverständlich soll das mit Mass geschehen, Herr Reimann, das ist klar. Darüber müssen wir immer wieder diskutieren. Die Gefahr besteht darin, dass die Volksherrschaft verkommt, wenn wir diesen Behördenbeitrag nicht zustande bringen, dass sie nicht mehr effizient ist, dass sie nicht mehr sachverständige Entscheide fällt, dass sie sich in der Willkür verliert, dass das Recht nicht mehr genügend gewichtet wird.
Darum nochmals: Je mehr direkte Demokratie, desto mehr brauchen wir diese Beiträge der Behörden, gerade in der heutigen Zeit. Darum meine ich, wir müssten die Initiative ablehnen und wir müssten das auch in der öffentlichen Diskussion im Abstimmungskampf deutlich klarstellen.