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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-10-06

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Nach meiner Auffassung hängen meine beiden Anträge zu Artikel 10a Absatz 1bis und Artikel 10b Absatz 2 Litera c zusammen.

Die beiden Anträge sind nichts Gewaltiges und Besonderes, sondern sie sind der Ausdruck eines Exekutivmitgliedes, das seit vielen Jahren in der Exekutive ist und hier etwas festgestellt hat, das es bei der Gelegenheit dieser Revision klarstellen möchte. Wenn Sie meine beiden Anträge lesen, dann stellen Sie fest, dass Selbstverständlichkeiten drin sind, nämlich die Selbstverständlichkeit, dass eine Exekutivbehörde, aber auch ein Richter in der Betrachtung einer Situation nicht nur eine einzelne Interessenlage berücksichtigen darf, sondern die gesamte Interessenlage zu berücksichtigen hat, die sich da stellt - die private und auch die öffentlich-rechtliche.

Herr Germann hat es gesagt: Seit wir diese bilateralen Abkommen haben, reden wir gerne von sektoraler Politik. Es ist schon so, dass wir auch sektoral legiferieren. Wir haben ein Umweltschutzgesetz, und dann sagt man mir: Im Umweltschutzgesetz haben wir nur den Umweltschutzgedanken zu betrachten, alles andere ergibt sich dann aus den anderen Gesetzen. Das stimmt! Aber wir haben in den kantonalen Verwaltungen aufgrund der Bundesgesetzgebung auch für jedes dieser sektoralen Gesetze eine sektorale Behörde, nämlich die Fachstellen: die Fachstelle für Umweltschutz, die Fachstelle für Denkmalschutz, die Fachstelle für Raumplanung, die Fachstelle für Natur- und Heimatschutz usw. Jede dieser Fachstellen ist dann geneigt, nur ihren eigenen Interessenaspekt in die Betrachtung einzubeziehen. Da müssen wir auf der Ebene der kantonalen Regierungen die Geschichte wieder einigermassen zurechtbiegen. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern das müsste die Aufgabe der direkt anwendenden Behörde sein. Das ist der Punkt, den ich eigentlich in meinem Antrag zu Artikel 10a Absatz 1bis vortrage.

Bei Artikel 10b meine ich, dass man dort zuhanden dieser Fachinstanzen insoweit auch noch eine Differenzierung vorlegen muss, als man zu sagen hat: Schaut bei den Anlagen, die UVP-pflichtig sind oder die überhaupt ein Problem im Umweltschutzbereich ergeben, nicht nur auf die Anlage selbst und den näheren räumlichen Zusammenhang dieser Anlage, sondern schaut auch etwas auf das Ganze. Nehmen wir die Verringerung der Zahl der Parkplätze bei einem Einkaufszentrum an: Es kann z. B. sein, dass eine Begrenzung der Zahl der Parkplätze bei diesem Einkaufszentrum eine sinnvolle Massnahme für den Umweltschutz in der räumlichen Nähe dieser Anlage ist. Aber ob es auch in einer weiteren Betrachtung richtig ist, eine solche Reduktion vorzunehmen, ist dann eine andere Frage.

Wenn im Rheinpark in St. Margrethen nur noch die Hälfte der Parkplätze da ist, dann ist es vermutlich eine Illusion, zu glauben, das ganze Appenzellerland komme dann halt mit dem öffentlichen Verkehr nach St. Margrethen, sondern die Leute fahren mit dem Auto dann halt nach Abtwil oder vielleicht sogar nach Dornbirn, oder sie fahren noch weiter. Dann ist der Umweltschutz, der im Raume St. Margrethen greift, in einer weiteren Betrachtungsweise eben dahin.

Das sind die beiden Punkte, die ich Ihnen beliebt machen möchte. Ich habe dann gleichzeitig bei Artikel 10a Absatz 1bis dem Freisinn noch eine kleine Brücke bauen wollen. Für den Fall, dass Sie die Unterschriften für Ihre Initiative nicht erreichen, haben Sie hier wenigstens Ihren Gedanken untergebracht - nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf Gesetzesstufe, nicht mit der letzten Stringenz, die diese Initiative aus Zürich aufweist, sondern mit einer gewissen Souplesse. Aber der Gedanke wäre drin.

Ich bitte Sie um Unterstützung.