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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-10-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Bevor ich nun zu jedem Votum, das gefallen ist, ausführlich Stellung nehme - wozu ich Sie die nötige Zeit zu reservieren bitte -, möchte ich doch meiner Genugtuung darüber Ausdruck geben, dass das Eintreten auf diese Vorlage gar nicht bestritten ist. Ich stelle mir vor: Wie lange hätte die Eintretensdebatte gedauert, wenn Eintreten bestritten gewesen wäre?

Aber immerhin, möchte ich sagen, geht es um eine parlamentarische Initiative. Das heisst, Ihr Rat, das Parlament, hat eine Materie selber in die Hand genommen und selber geregelt. Diese Arbeit möchte ich ganz ausdrücklich würdigen. Der Bundesrat hat die Arbeiten der Kommission begleitet, zusammen mit seiner Verwaltung, die vor allem geholfen hat, was rechtliche Dinge angeht. Und der Bundesrat konnte, da es ja seine Verwaltung ist, seine politische Meinung stets einbringen. Das wäre in einem anderen parlamentarischen System, beispielsweise in den USA, anders. Da hat das Parlament seine eigene Verwaltung, und an einem Tag wie dem heutigen würden zwei Auffassungen aufeinander prallen. Aber da wir uns immer einbringen konnten, sind unsere Anliegen berücksichtigt. Deswegen will ich dieses Geschäft jetzt nicht, wie in einer anderen Eintretensdebatte, wie ein eigenes vorstellen: Es ist Ihr Geschäft.

Was ich, nur ganz kurz, sagen will, ist Folgendes: Die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsbeschwerderecht sind Teil des Umweltschutzrechtes. Das Verbandsbeschwerderecht bedeutet, dass die Interessen von Natur und Umwelt in einem Rekursverfahren ebenso geltend gemacht werden können wie die Interessen von privaten Nachbarn. An diesem Grundsatz hat Ihre Kommission nicht gerüttelt. Nun ist dieser Grundsatz zum Teil in der Praxis etwas ausgewachsen; nämlich so weit ausgewachsen, dass es zum Teil zu einer Auslagerung von Aufgaben gekommen ist, die eigentlich staatliche Behörden wahrnehmen müssten. Formell liegt das letzte Wort ja immer bei staatlichen Behörden. Meist sind es Gerichte.

Was wir unterstützen, ist die Stossrichtung Ihrer Kommission: dass Missbräuche zu verhindern sind, dass das Verfahren gestrafft werden muss, dass die Transparenz gefördert werden soll und eine klare Kostenregelung ersichtlich sein soll. Die Anträge der Minderheit der Kommission oder die Anträge, die im Rat noch gestellt worden sind, haben den Bundesrat nicht passiert. Ich werde deswegen nachher in meinen Interventionen zu den Anträgen mit gedämpfter Verve auftreten.

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