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Altherr Hans · Ständerat · 2005-10-06

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich auch noch einen kurzen Beitrag zum Thema [PAGE 864] Verbandsbeschwerderecht leiste. Ich habe die Teile nummeriert, damit ich mich auch wirklich kurz fasse.

1. Ich bin ein "Umweltverbandsbeschwerderechtgeschädigter". Als Landammann von Appenzell Ausserrhoden habe ich versucht, einen bekannten Autorennfahrer - Herr Kollege Jenny hat den Namen genannt - in unserem Kanton anzusiedeln. Das Vorhaben ist aus verschiedenen Gründen gescheitert, unter anderem daran, dass sich die Verbände geweigert haben, den Fall direkt dem Bundesgericht vorzulegen und so zu einem schnellen Entscheid zu kommen. Wenn ich den Sinn der Ausführungen von Frau Kollegin Fetz richtig verstanden habe, müsste oder könnte ich das als rechtsmissbräuchlich bezeichnen.

2. Mit den Kollegen Germann und Inderkum habe ich mich auch schon oft darüber geärgert, dass diverse Verbände so tun, wie wenn sie ihre Anliegen als Einzige vertreten könnten. Ich ärgere mich auch über die Statistiken, die suggerieren, die Umweltverbände hätten mit ihren Einsprachen gute Resultate, und damit eben auch, die Behörden würden diese Anliegen zu wenig berücksichtigen. Genauso richtig oder genauso falsch wäre eine Statistik, mit der ich einmal einfach so behaupte, von etwa tausend Baubewilligungen kommen vielleicht drei zum Entscheid durch das Bundesgericht. Wenn ich nun noch sage, von diesen dreien würden zwei geschützt und eine würde abgewiesen - das stimmt zwar nicht -, dann könnte ich mit gleichem Recht behaupten, 99,7 oder 99,8 Prozent der Entscheide der Behörden seien richtig. Mit diesen Statistiken wird sehr oft Schindluder getrieben. So weit meine zweite Feststellung.

3. Ich finde andererseits auch nicht alle Behördenentscheide richtig und gut und befürworte die öffentliche Diskussion über die Umweltthematik, aber auch über Unternehmerfreundlichkeit und -feindlichkeit gewisser Behörden und Verbände. Weil ich diese öffentliche Diskussion befürworte, bin ich kein grundsätzlicher Gegner des Verbandsbeschwerderechtes.

4. Wenn man ehrlich ist, sieht man auch ein, dass es keine Alternative gibt. Wir können ja die Verbände nicht abschaffen, wir könnten allenfalls deren Beschwerderecht abschaffen. Tun wir das aber, werden sich die Verbände wieder hinter die privaten Einsprecher stellen, diese im Hintergrund unterstützen und sich selbst so der öffentlichen Diskussion entziehen; die Kollegen Berset und Pfisterer haben darauf hingewiesen.

5. Aus diesen beiden letzten Überlegungen bin ich, dem Kopf gehorchend und nicht dem eigenen Triebe, nach wie vor für das Verbandsbeschwerderecht, unterstütze aber alle Bemühungen, dieses zu verwesentlichen, transparenter zu machen und die Verfahren zu beschleunigen.