Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2005-11-29
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Wir haben schon eine etwas merkwürdige Situation: Die Zinsen steigen, die Aktien steigen - in diesem Jahr um 33 Prozent -, und trotzdem sollen sich die Rahmenbedingungen der zweiten Säule verschlechtern, sprich: Die Rentenhöhe soll weiter abgesenkt werden. Wir haben alljährlich diese mühsamen Druckversuche während der Sommerferien und später, wenn es darum geht, dass der Bundesrat den Mindestzins für das nächste Jahr festlegt. Die Versicherten verstehen das schon lange nicht mehr.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat hier immer eine ganz klare Meinung vertreten: Wir wollen [PAGE 1587] Spielregeln, die auf lange Sicht kalkulierbar, nachvollziehbar und konstant sind. Das Gesetz ist gut, es sagt klar: Wir wollen, dass in der Ertragsberechnung neben den Nominalwertanlagen auch die Aktien und die Liegenschaften berücksichtigt werden, weil sich diese Anlagen ja auch im Portfolio der Pensionskassen befinden und im Übrigen in den letzten Jahren im Durchschnitt eben weit höhere Erträge abgeworfen haben als die Nominalwertanlagen, abgesehen vom Inflationsschutz, den man bei diesen Realwerten eben hat.
Nun, manche Versicherte haben den Eindruck, dass sie so oder so immer den Kürzeren ziehen. Und zwar ist es ja so, dass die Gewinne in den Neunzigerjahren, als die Aktienkurse sehr stark anstiegen, nur teilweise an die Versicherten weitergegeben wurden; ein Teil der Gewinne wurde in Form von Rabatten an die Arbeitgeber gegeben, und später musste man dann mancherorts nachfinanzieren. Als dann aber im Jahr 2000 die Aktienbaisse kam, ging es ganz rasch: Bei den Spielregeln hat man nach unten revidiert und gekürzt. Jetzt, wo es wieder hinaufgeht, wären eben langfristige Spielregeln angebracht. Ich würde mich hier nicht zu sehr beeindrucken lassen von ausserparlamentarischen Kommissionen, in denen wiederum das Versicherungsgewerbe vertreten ist und seine Meinung durchzusetzen versucht.
Wir müssen davon wegkommen, dass die Lebensversicherungen gegen Ende Jahr diese extremen Pressionen auf den Bundesrat ausüben. Es geht auch nicht darum, Herr Kaufmann, dass wir beim Mindestzins kurzfristige Aktienbewegungen berücksichtigen. Der Mindestzins muss eine sehr langfristige Optik haben. Die Bundesobligationen - mit einem gewissen Zuschlag - können hier wegleitend sein: Wenn man es rückwirkend ansieht, sieht man, dass man zu ausserordentlich vernünftigen Resultaten kommt. Aber es ist ein Angelpunkt im Konsumentenschutz in der zweiten Säule, dass die Versicherten wissen, dass sie diese Erträge irgendwann gutgeschrieben bekommen. Dies ist eben nicht gewährleistet, wenn der Bundesrat den Pressionen der Lebensversicherungen ausgesetzt ist.
Es ist so, dass wir eine unterschiedliche Lage bei den Sammelstiftungen und den Lebensversicherungen haben. Bei den Sammelstiftungen ist es tatsächlich so, dass die Gewinne in der Kasse bleiben, und bei den Lebensversicherungen besteht ein permanenter Verteilungskampf zwischen dem, was man den Versicherten gutschreibt, und dem, was man den Aktionären der Lebensversicherungen gutschreibt, die eben auch kassieren wollen.
Im Übrigen muss man doch auch festhalten, dass der Mindestzins eine bescheidene Grösse ist, was seine Wirkungsweise anbelangt. Er beschlägt nämlich nur das Obligatorium. Wir stellen fest, dass bei ganz vielen Kassen dieser Mindestzins durch die überobligatorischen Gewinne faktisch ausgehebelt ist. Es geht also darum, dass man wenigstens bei den Mindestleistungen eine gewisse Rechtssicherheit hat. Ich bin sicher, dass wir irgendwann einmal zu einer inoffiziellen oder offiziellen Formel finden werden. Ich kann nachvollziehen, dass in der Vergangenheit - in den letzten drei Jahren, mit der aussergewöhnlichen Zinssituation - eine Konsensfindung erschwert war. Irgendwann werden sich aber die versicherungstechnischen Zinsen und die Kapitalmarktzinsen wieder annähern. Dann muss es möglich sein, dass der Bundesrat diese Motion umsetzt und eine Richtschnur gibt.
Deshalb bitte ich Sie, der SGK zuzustimmen und die Motion anzunehmen.